Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Hauptmanns Quartier nicht ſehr entfernt von dee Kaſerne y.

Der Furier beſieht hierauf die Kammern, in welche die Soldaten zu liegen kommen , und ſchreibt auf, wie die Ordinarena in dieſelben® vertheilt werden ; ex begehrt von dem Kaſernen - Aufſeher ein Verzeichnig über die in dieſen Kammern vorhandenen Geräthſchaften und Betten ; ex beſichtigt dieſelben ſowohl wie die Fenſter und Oefen in Gegemwart des Kaſernen - Aufſehers, und wenn etwas nicht im guten Staud ſeyn ſollte, ſo bemerkt : er ſolches demſelben , damit auf dem Verzeichniß hievon Meldung geſchehe, Bon dieſem Verzeichniß werden zwey Doppel ausgefertigt, das eine unters ſchreibt der Furier und übergiebt es dem Kaſernen» Aufſeher , das andere unterzeichnet der leztere und überläßt es dem Furier, damit dieſer ſich jederzeit auss weiſen könne, was ex empfangen habe: Er erkundigt ſich zugleich, wo Fleiſch , Brod und Holz empfangen und wo das leztere aufbewahrt wird.

Hat der Furier ſi< über alles dieſes wohl äanterrichtet , ſo begiebt er ſi, wie ſolches dér vors ausgeſchifkte Offizier bereits gethan haben wird , vor den Ort auf die Straße, auf welcher die Kompavie anrufen ſoll, und wartet daſelbſt ihre Ankunft 9b, Sobald dieſe aulangt, verfügt er ſich zu dem