Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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“B&t Furie verfaßt aber zuerſt den Empfangs {ein 1 Bon), unterſchreibt den Empfang , und der Kompanie - Commandant beſcheinigt die Richtigkeit der Forderung durch ſeine Unterſchriſt. Dieſen Empfangſchein giebt derjenige, welcher das Brod empfängt, demjenigen der daſſelbe ausgiebt.

Kein Mann darf mit dem Brod das er erhalt y voraus fortgehen , ſondern ex muß warten, bis für die ganze Kompanie die Gebühr empfangen worden ſodann führt der Unteroffizier die Mannſchaft wieder ordentlich in die Kaſerne und übergiebt dem Furier das Brod. Der Furier vertheilt nun daſſelbe und giebt einem jeden Schef der Ordinare ſo viel , als ihm für ſeine Mannſchaft zukömmt. Dies ſchreibt ex ſogleich in ein Büchlein ein ; z. B.

Den 17ten Nov. empfangen für 2 Tag

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