Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Dex Ordinare- Schef theilt" nun hierauf das Brod an ſeine Mannſchaft aus.

Soll Fleiſch abgeholt werden, ſo wird aus jeder Ordinare oder jeder Kammeradſchaft der Koch genommen , welcher eine Schüſſel mitnimmt, worinnen er das der Ordinare oder dcr Kammeradſchaft zukommende Fleiſch aufbewahrt. Hat die Ordinare Salz, Pfeſſer, oder dergleichen nöthig y ſo giebt der Ordinare- Schef dem Koch etwas Geld mit , und läßt ſolches durch denſelben einkaufen.

A Sowohl um Fleiſch zu holen, als auh um

„Gemüſe oder anderes in die Küche einzukaufen, ſoll die Mannſchaft für erſteres durch den Furiex oder einen Unteroffizier, für lezteres aber immer durch einen Unteroffizier geführt werden , in deſſen Beiſeyn- das Nöthige angekauft werden ſoll. Entweder wird für die Abholungen von Brod, Fleiſch , u. dergleichen durch den Tambour ein Zeichen gegeben, oder der Korporal von der Fnſpcktion ruft die Mannſchaft y wenn ihm ſolches der Furier beſichlt aus den Zimmexn zuſammen.

Das Fleiſch wird auf einen- ähnlichen Ernpfütgs hein (Bon) wie das Brod gefaßt. Dex Koch ſpaltét das Holz, macht Feuer, holt Waſſer , giebt das Fleiſch zum Feuer , und bereitet den Kammeraden das Eſſen zu; geht etwas durch ſeine eigne Schuld und Muthwillen zu Grunde , ſo hat er den Erſaz