Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

Í8g E]

täglich der Kehre nah einen Mann des Zimmers kommandieren wird. Er wird auh obaht geben daß zu keiner Zeit weder an Zimmer noch Gerâth» ſchaft; etwas verderbt werde. i Lg

41, Jeder Korporal , der von feinem Haupts maun zum Ordinari - Meiſer beſtimmt iſ, wird beſors gen y daß alles, was darauf Bezug hat, ordentlich voll20gen werde, daß keine ungeſunden Syétiſen gekocht, die dazu nôthigen Geräthſchaften reinlich und in Ordnung gehalten , und beſonders die kupfernen Keßel_ - wohl verzinnt unterhalten werden: Bey dem Einz kaufen wird er gewiſſenhaft und fleißig ſeyn , und den beſten Vortheil ſeiner Ordinári unverdroſſen und getreu beherzigen. Die kleinſte Untreue würde ſelne Abſegung , auch im geringſien Falle , zur unvermeidlichen Folge haben. 3;

42. Tâglich „wird jeder Korporal dem Kommandanten des Zimmers , oder wenn ev es ſelbſién iſ oder die Leute nicht in Zimmer elngetheilt ſind e dem Feldweibel Rapport abſtatten über alles , was ſ< in den 24 Stunden bey ſeinem Geſchwader neues zugetragen hat ; beſonders wird ‘ec dieſes in Rükſicht der Geſundheit der Leute thun, und wohl acht geben , ob er bey ihnen Kräye oder andere verborgene Krankheiten wahrnihmt, welches er augens buälih z1 melden jat.

43» Jeder -Korporal wird beſonders darauf ſehen , daß die Armatur ſeines Geſchwaders immer in gutem Stande ſey , und daß eln Jeder das Seinige an dem gehörigen Orte aufbewahret habe; entde>et er dabey etwas Mangelhaftes , wird ev es ſogleich durch den, deſſen Eigenthum es iſt , in Ordnung