Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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47. Jn Anſehung der Ehrbezeugungeit, ſo die Korporalen dea Herren Offiziers aller Grade zu erweiſen haben , ſollen ſie ſich an das / was fur die Gemeinen vorgeſchrieben iſt, zu halten ſchuldig ſeyn.

Dienſt -Ordnung-

48 Wenn ein Korporal auf die Wache zlehet und’zum Koffiandanten eines Poſtens beſtimt iſ, wird er , ſobald ſeine’ Abtheilung von den Ubrigen getrennt wird / ſeiner Trupye das Gewehr in Arm nehmen laſen, welches auh er thun wird, und ſelbe in guter Ordnung“ durch den ihm angezeigten Weg auf ſeinen Voten führen ; wenn er außer dem Ort und entlegen wäre“, ſo kann er auh , wenn er aus dem Okt heraus iſt ; den Feldſchritt- marſchieren - laſſen» JF er nur noh 30 Schritte von dem Poſten entfernt, wird er Halt! kommandieren , ſeinen Poſten in Ordnung bringen, dann Marſch! und im -ordinari Schritt darauf zu marſchieren. Wenn Raum genug iſ, wird er ſeine Wache links an die alte , wo aber nicht , gerade gegen über aufſtellen , welches wann die Wache , die Schildwachen abgerechnet , niht über zwölf Mann unter dem Gewehr hat , auf einem Glied geſchehen ſoll. Hernach zählt ev ſeine Leute laut und verſtändlich ab , damit ein jeder ſetne Zahl kenne , laſſet die erſte Ablöſung anstreten , und die übrige Wache in Arm nehmen. Nach ‘dieſem wird er mit dem Korvoral der alten Wache die Schildwachen , welche auf dem Weg das Gewehr im Arm haben , ablöſen.

49+ Slnd mehrere Schildwachen zugleich aufzuführen , wird der neue Korporal , wenn ex annoch