Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

nachſehen , ob ſie in allen Stücken wohl in Ordnung ſey. Dann wird er ſchultern und in Arm nehmen laſſen ; hernah wenn es bey Tag iſ , mit ihnen abmarſchieren bey Nacht aber , wenn er nicht auf der Wache wäre und alſo das Loſunas - Wort noch niht, bekommen hâtte , ſelbiges zuvor bey dem Unter - Offizier des Poſtens, wo er ſeine Patruille. anfangen ſoll , nehmen, welches allzeit ſtille ins Ohr geſchehen ſol, Mit ſeiner Mannſchaft wird er daun genau die Wege und Straßen gehen , ſo ihm angezeigt ſind. Zu dieſem Ende hin ſoll er ſich, ſobald’ er zu dieſem Dienſt kommandiert iſ , vorläufig mit dem Weg gänzlich bekannt machen. Auf demſelben ſoll er noh mit ſeinem Vegleit noh jemand anderſt ohne Noth reden , noh erlauben , daß es ſeine Bes gleiter thun , ſondern ſtille mit ihnen fortmarſchieren, alles beobachten , ſorgfaltig die erhaltenen Befehle vollziehen , und nach Vollendung der Patruille, wenn“ er etwas Beſonderes entde>t hâtte, dem Kommandanten der Hauptwache ſogleich Rapport abſtatten durch welchen dieſer Rapport , ſo wie jedes Außerordentliche , an das Play - - Kommando überſchi>t wird, wenn er nicht auf der Wache wäre, ſonſt aber dem Poſten - Kommandauten: hätte er aber nichts bedeutendes zu melden , ſo hat ev es bey der M Stunde zu thun. :

87. Bey Nacht , wenn elne Patvruille von els ner Schildwache angerufen wird , ſoll ſſe antworten »„PVatruille!“ wird ihr „Halt! © zugerufen, ſoll die Vatruille ſogleich halten ; wenn ſie uun der Korporal anruft , wieder „Patruille!“ antworten, und wenn er „das „Looſungs-W ort!“ ruft, wird der , ſo die Patruille führt, allein auf ihn zugehen, und ihm das Looſungs-Wort übergeben,