Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Judeſſen erfordert die Klugheit in gefährlicheæ Umſtänden auf entfernte Poſten, von wo aus keine Wacht zu errufcu iſ, entweder doppelte Schildwachten oder eine Wacht dieſem Poſtea naher zu ſtellen. Wo doppelte Schildwvachten ſehen , hat die rechts ſtehende die Gefahr auf- und anzuhalten , die links ſtehende aber ſchleunigſt Lermen zu machen und die Wacht zu benachrichtis gen. y Manchmal geſchieht es auch , daß den Schildwachten befohlen wird, von einer Z.ſtimmten Stunde des Nachts angefangen , keine Bürgerslcute auf den Gaſſen zu dulden , die ſich nicht gehörig über ihre Verrichtung ausweiſen können ; in dieſem Fall macht die Schnarrpoſt ſolche Leute halten und ruft „Korporal — raus! Der Korporal unterſucht das weitere, oder führt den betreffenden zu dem Wacht-Kommandanten. Wenn bey entferntern Schildwachten Perſonen angehalten worden , die den ergangenen Befchl übertreten , oder ſonſt Vers dacht erregt haben, ſo wird verfahren nah Seite 216. :

Wird eine Patrullie zu einer Feuersbrunſt geſandt, ſo wird ſie daſelbſt die beſte Ordnung in einem ernſtlichen Ton, aber ohne grob zu ſcyn ; halten: ſie läßt niemanden hinzu , der nichts dabey zu thun hat , verſchaft “ denjenigen Perſonen