Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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welche Löſchgeräthe herbeybringen alle, Sicherheit, und haltet auf Ordnung, damit die Löſchanſtaitea nicht gehindert werden. Die Mannſchaft dex Patrullje bleibt bey einander um nicht im Gedränge unfähig zu werden, ihre Pſiicht zu erfüllen.

Alle Patrullien und Ronden müſſen auf ihrem Weg auf alles aufmerkſam ſeyn, ganz ſtille gchen, damit man ſie nicht ſchon in großer Ferne wahrnimmt, welches vorzüglich die Patrulljien betrift. Dieſe werden von Zeit zu Zeit Halt machen und horchen „* kurz ſie müſſen ſich, auch im tiefſicu Frieden immer dergeſtalt benehmen, als wenn ſie bey jeder Eſe, bey jedem Baum oder verdekten Ort auf den Feind ſtoſſen könnten; dadurch werden die Soldaten an genauen Dienſt und an Vollziehung ihrer Pflichten gewöhnt , und bey ernſthaften Auftritten nicht verlegen ſeyn.

Planton und Ordonanz.

Der Dienſt eines Plantons und Ordonanz iſt ſehr verſchieden, und dennoch wird dem erſtern oft die Benennung des leztern gegeben. “ Der Dienſt des Plantons dauert 24 Stunden, jener einer : Ordononz manchmal viel länger , oft auch kürzer. Ein Planton bleibt in der Stazion , eine Ordonanz « wird außer dieſelbe verſchift , und iſt mit Gewehr “und Patrontaſche verſehen, das Planton gaber nux mit