Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Furier ſämtlich kleiner Staab, dem Tamburmaiox alle Spielleute und dem Wagenmeiſter alle Fuhre knechte des Bataillons.

Bey einem Korporal oder-Gemeinen; 1 Wachts meiſter, 1 Korporal, 8 Gemeine und 1 Tambur.

Den Kameraden ſteht es frey, dem Leichnam zu folgen.

Der Erblaßgte wird dur<h Soldaten getragen : die vier Een des Leichentuchs abex pon viex Perſonen des gleichen Grades mit dem Verſtorbenenz dieſe lezteren gehen mit entblößtem Haupt.

Oben auf dem Sarg wird das Seitengewehr mit der Scheide über's Kreuz gelegt und darauf der Hut, Bey Gemeinen wird blos der Hut auf den Sarg gelegt.

Die Trommeln werden mit ſchwarzem Tuch überzogen , ynd an die Pfeifen ebenfalls ein Stück angebracht.

Zur. Stunde dex Beerdigung wird das Des taſchement , *) ſo zum Leichenbegängniß beordert wors

H Bey Detaſchementern ‘dieſer Art, welche aus Manttſchaft ‘mehrerer Kompanien zuſammengeſezt ſind und je nah den Umſtänden eine ſtärkere oder {wächere Zahl von Offizieren und Unteroffizieren bey ſich hahen muß dex Schef derſelben bey Abtheilung des Detaſchements (‘wena es ftark iff in Plotons und) in Sefzionen immer darauf bedacht ſeyn, daß jede Sekzion ihren Schef, einen Führer und einen Schlie-

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