Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Bey Beerdigung eines Oberſt - Lieutenatts oder Bataillons - Kömmandäanten wird- zur bewaſfs neten Begleitung kommandirt { von jeder Kompanie eines Bataillons 20 Gemeine; in Allern 100 Ges meine mit 4 Ober - Offiziers , 8 Unter - Offiziers, 2 Tamburs und - 1 Pfeifer. Die Mannſchaft wird in 2 Plotons und 4 Sekzionen abgetheilt.
“Das Bataill on fölgt dem Sarge.
( Die Offiziere des Bataillons tragen einen Monat lang eincn Flor am Degengefäß, IJ der Tod bey einer feindlichen Gelegenheit erfolgt , 0 exhált die Fahne des Bataillons einen Flor bis die Stelle des Verblichenen bey'm Bataillon erſezt iſ).
Bey einem Hauptmann diejenige Mannſchaft ſeiner Kompanie, welche nicht im Dienſt iſt; in einem Ploton und zwey Sekzionen.
Bey einem Offizier, 2 Offiziere, 4 Unter-Offis ziere, 50 Gemeine, 1 Tambur und 1 Pfeifer.
Es bildet ein Ploton und wird in 2 Sekzions abgetheilt.. 4 j
Die übvige Mannſchaft der Kompanie begleitet den Sarg. :
Bey einem Feldweibel, Wachtmeiſter, Stabss Furier, Tamburmajor , Wagenmeiſter ; 1 Offizier , „ 4 Wachtmeiſter, 1 Korporal , 6 — 18 Gemeine, 1
Tambux und 1 Pfeifer. Bilden eine Sekzion,
Einem Feldweibel folgt die ganze: Kompanic z
einem Wachtmeiſter ſeine Ordinare, deim Stabs-