Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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194. Dex Hauptmann iſ für alles , vas ſeine Kompaguie zu vollzieben hat , verantwortlich ; ermacht auh die unter ihm ſtehenden Vorgeſezten , jeden für den ihm anvertrauten Theil , gegen ihn verantwortlich , und wacht über die pünktliche Erfüllung und Vollziehung der gegebenen beſondern #0wohl als allgemeinen Befehle , welche immer durch ihn der Kompagnie mitgetheilt werden.

195. Weil Achtung und Anſehen vorzüglich auf chrenhafter Aufführung und anſtändigem Betragen beruhen , ſo wird er über dieſen Gegenſtand beſonders bey den Ofiiziers der Kompagnie ſtreng wahen , ſelbe , wenn es der Fall wäre , freundſchaftlich in geheim ermahnen ; falls aber Ermahnungen nicht fruchten würden , ſie in Arreſt thun , und dem Bataillons- Kommandant davon den Rapport machen , ſ< aber in keinem Fall erlauben, Sie. vor ihren Untergebenen- darüber zu beſchnarchen , welches , ohs ue Ste’ zu beſſern , lhrer Ehre nachtheilig wäre

- 196. Bey den Meldungen und Rapports wird er allezeit die Sache gründlich unterſuchen , ſich in den deſwegen zu nehmenden Verfügungen ſowohl als dem Rapport , ſo dem Staabs - Offizier abzuſtatten iſ, nicht üúbereilen und wohl darauf achten ; daß er ſich weder eigene noch Anderer Partheylichkeit zu Schulden kommen laſſe.

x97. Da der Vorſchlag zu Beſezung der bey ſeiner Kompagnie erledigten Korporals und UnterOffiziers- Stellen dem Hauptmann zukömmt , ſo wird er (< beſleißen , die Aufführung und Fähigkeiten fo wie die übrigen guten oder ſchlimmen Eigenſchaf-