Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

e 6F ien ſeiner Untergebenen genau zu kennen; das dem Feldweibel angerathene Buch kann ihm hierinn den grôften Nugen leiſten , weßwegen er ihn ermahnen wird , ſelbes in gehöriger Ordnung und ohne Partheylichfeit zu führen

198. Wenn bey einer Kompagnie eine UnterOffiziers - oder Korporal - Stelle ledig wird, ſo hät dey Hauvtmann dem Bataillons - Kommandanten elnen Maun von dem unmittelbar - niederern Grad als die erledigte Stelle , zu deren Wiederbeſeßung vorzuſchlagen „ wobey er allezeit bey gleich guter Aufführung und gleicher Fähigkeil auf das Dienſt - Alter Rückſicht nehmen wird. Sollte der Bataillons-Kommandant den Vorſchlag nicht genehmigen , iſ er ei nen andern zu machen gehalten

199. Für ſeine Kompagnie wird der Haupttnann einen Monat - Rodel verfertigen nah der Beylage Lire, A, in welchen täglich alle Veränderungen und ebenfalls aller Empfang einzutragen iſt ; dieſen Rodel wird er dem Bataillons - Kommandanten auf Verlangen jedesmal vorweiſen. Lire, B, Nro. x, oder 2. , iſ eine Löhnungs - Karte für den Feldweibel , welche er nah Nro. 5 5. jeden LöhnungsTag dem Hauptmann zu übergeben- hat.

2c0. Wenn Kontingents - Truppen auf längere Zeit ſollten verſammelt ſeyn , und ſelben zum Unterhalt der Montierung etwas verrechnet würde, ſo iſt auh ein Kompagnie - Buch laut Beylage Lire, C, zu errichten , in welches alle Monat die Rechnung eines jeden aus dem Monat - Rodel einzutragen iſ. Nach dieſem Rodel wird die Abrechnung mit jedem