Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

verſammelt geweſenen eidgenößiſchen Milie tair - Kommiſſion , als ſie die Verfertigung eines ſolchen Reglements für nöôthig erachtete und den Auftrag. dazu ertheilte. Bey Zuſamäſeßung deßelben find unter den Augen eines eben ſv geſchäßten als fähigen“ und erfahrnen Militärs * ältere und neuere Arbeiten, welche bey innund auswáärtigen Schweizer - Dienſien in Uebung waren, benußt worden , um etwas fúr Zeit und Umſtände ſo viel môglich, allgemein Anwendbares zu liefern.

Wenn dabcy Einſichten und' Fähigs feiten der Begierde, dem Vaterland und ſeinen Vertheidigern nüßlich zu ſeyn , entſprochen hätten , wäre die Sache gewiß ſehr vortheilhaft ausgefallen ; allein da bey ihrem Abgang auch no< Muße fehlte, ſo wird ſie, wie ſie iſt , der gütigen Nachſicht <t der r eidgenößiſchen Militärs emÁ EG; v. RE