Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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252. Auch wenn Berbrecher zum Tode veruvtheilt werden , hat er dieſen Unglüklichen bis ans Ende beyzuſtehen.

253. Ein Feldprediger wird ſich auch ernſtlich angelegen ſeyn laſſen , die Sittlichkeit der ſeiner Seel: ſorge anvertrauten Mannſchaft zu verheſſern , wozu ſeine eigene, exemplariſche , tadelfreye Aufführung die meiſte Kraft ſeinen freundſchaſtlichen aber ernſthaften Ermahnungen geben wird.

254. Wenn ſih bey dem Bataillon Kinder oder noch ununterrichtete junge Leute beſinden , wird er ihren Religions - Unterricht beſorgen.

25 5. Der Befehl , ſo ihn angehet - wird ihm durch den Furrier , ſo die große Woche hat , überbracht werdet»

256. Der Feldprediger wird ein genaues und richtiges Todten - Tauf - und Ehebuch halten , und die Todtenſcheine auf Verlangen des Hauptmanns unentgeldlih ausſtellen , ſo wie auch die Tauf. und Eheſcheine.

257, Er wird keine Ehen einſegnet - oder einſegnen laſſen, wenn er nicht dle chriftliche Erlaubniß des Bataillons - Kommandanten dazu erhalten hat.

25 8 Wenn ſich bey einem Bataillon zwey Feldprediger befinden , wird jeder ausſcließlich das Fach ſeiner Religion zu beſorgen haben.

259» Ueberhaupt alles , was zu Verbeſſerung der Sitten , zur Ehre und dem Ruhm des Vaters lerlandes beytragen fann, zu befördern, und deſſeit Schaden nah Möglichkeit zu wenden , wird ex |< gefliſſentlich angelegen ſeyn laſſen.