Serbien, Rußland und die Türkei
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dänn--aber: der Serbiſchen Nation die: Vollmacht zu! ertheilen, ‘um in der dur den Hattiſcherif vorgeſhriebenen Form zur Wahl) eines andern Oberhauptes zu ſchreiten: | ‘Dies iſ das einzige: regelmäßige, loyale und ehrenhafte Verfähren , denn es [vereinigt in ſih gleichzeitig die Prärogativen des Svouverains, die Intereſſen der Unterthanen und die einer befreundeten und benachbarten Macht gebührenden Rechte ; kein anderes kann Meine Zuſtimmung erhalten.“ —
Aus dieſer Anſicht ergab f ih denn gidinitiels bar ‘die folgende Willenserklärung-des Kaiſers, welche als der leitende Gedanke der vom Rußiſchen Cabinet: befólgten.-Politik angeſehen werden fann. ‘¿Was dás von Meiner! Regierung bez obachtete Verfahren betrifft, ſo erkläre Jh nié mit den Empörern zu unterhandelü, und daß Ich die dadurch hervorgerufene ungerechte: und ungeſeblidje:Drdnüng der Dinge nicht -aterkennen werde. Veberdieß!iſt! es Meine Pflicht /' Verträge, welche Ich gewiſſenhaft geachtet habe, zu übérwachen und aufre<t zt erhalten.“; Man wird ‘diéſe Auffaſſung [umſo eher für die richtige halten,’ wenn man’ ſieht, daß ſie von feiner Seite her, von-welher man feine Connivenz gegen! Rußland erz