Serbien, Rußland und die Türkei
1830
glauben hält no< immer die Gottheiten der Felſen, Quellen, Berge u. \. w. feſt, wenn er ſih< auh theilweiſe eine Verwandlung derſelben in Engel hat gefallen laſſen müſſen.
Dieſer Character tritt denn auh in der Ordnung ihrer politiſhen Verfaſſung hervor; auh hier haben ſie die primitive Einfalt der patriar<haliſhen Verhältniſſe bewahrt. Das Verhältniß, welches wir in Serbien als die Grundlage der Verfaſſung erkannt haben, ſtellt ſh überall als ſolche dar, die Familie bildet überall den Mittelpunkt. Dieſe erweitert ſ< dann zur Gemeinde und zum Gemeindeverbande, überall mit repräſentativen Formen. Wie in Serbien, üben au< unter den andern Völkerſchaften die Gemeinden das Recht der Selbſtverwaltung, ernennen ſelbſt ihre Richter und ziehen ſelbſt ihre Abgaben ein. Hiedur<h muß natürli< eine außerordentli<h enge Verbindung zwiſchen den einzelnen Gemeindegliedern bewirkt werden, die \ſ< glei<hſam zu einer großen Familie geſtalten.
Wie wirkſam nun aber dieſe Verbindung ſih in gewiſſen Beziehungen erweiſen möge, wie unzweifelhaft es au< fei, daß das Familien- und Gemeinde - Element die Grundlage jedes wahren