Serbien, Rußland und die Türkei

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Sie alle waren Herren derſelben, und beſaßen als ſolche Vorrechte und Auszeihnungen, welche für die Rajahs zur läſtigen Shmah wurden. Der Serbe durfte niht zu Pferde in eine Stadt einziehen und war dem Türken, der ihn anrief, zu Handdienſten verpflichtet. Begegnete êéx einem Türken außer der Stadt, ſo mußte er anhalten, ausweihen und ſeine Waffen bede>en.

Dieſer Dru wurde in etwas dur die Unzugänglichkeit des Türkenthums ſelbſt gemildert. Jm Weſen deſſelben liegt es, ſi< ſelbſt zu beſhränken und feine Aſſimilationen mit fremden Elementen einzugehen. Dieſe Unzugänglichkeit ging in Serbien bis zur lokalen Trennung fort; dadurh wurde es den Serben möglicher, ihren eigenthümlihen Geiſt und ihre eigenthümlihe Verfaſſung zu bewahren. Dieſe lettere beruht aber in Serbien auf der Familie, und die ganze Gemeindebildung und Staatsgemeinſchaft iſt nur eine Erweiterung und Verzweigung der patriarchaliſchen Grundlage. Oft bildet eine einzige Familie ein ganzes Dorf, welches ſih immer ſelbſt verwaltet. An ſeiner Spitze ſteht der Aelteſte (Stareſchin) welcher das Verbindungsglied mit der Verwaltung abgiebt. Die Starehins mehrerer Dörfer treten ſodann unter ſi<