Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

43

Produktivität beftändig entzogen gehaltene Baarfchaft durch Geldanffäuferei einerfeits, fo wie der in felbem Verhältniffe durch die gänzliche Ausfchliefung der Natural - Löhnungen gejteigerte Geldbedarf andererfeits, daran fehuld it, daß von jener Produftions-Vermehrung Diefer arbeitenden Bolfeflaffe nichts zu gut Fommt, obfchon diefelbe ein Necht auf ihre Durota Gremlicy auf eine minder dirftige und unfichere Eritenz) hiebet hat, und das Gutlohmen der Arbeit ohne Zweifel nicht minder der Zweck eines gutes Staatshaushaltes feyn joll, al$ dag gut und wohlfeil produeirem.

Man fieht aber dag Recht der Proletairg auf Erleichs terung ihres Lebens um fo Flarer ein, wenn man erwägt, daß, nachdem die ehemalige Kammerwirthfchaft ganz nur Finanz> oder Geldwirthfchaft geworden ift, und durd) eine jchter allgemein gejtattete, ja begünftigte Borfäuferei (accaparement) der Münze oder des Geldes, die Geldnoth uder Die Geldthenerung immer fteigen mußten, der größere Theil der im gleichen Verhältniffe zunehmenden Negierungsabgaben auf den Proletair füllt, welcher, einer Neafrion (&. h, einer Steigerung feiner Arbeit) unfähig, nicht wie früher, wenig: ftens zum Theil durch Naturalgenüffe und Naturallohnuns gen fich diefer Geldtheuerung entziehen fan, obfchon feine Lebensbedürfniffe durch den Fortfchritt der Societät ungleich, großer geworden find. Die moderne Finanzfunft befindet fihh nämlich -felber, dem Argyrofraten gegemüber, den fie nicht eigentlich oder direct zu befteuern vermag, mehr oder minder in beftändiger Geldverlegenheit, und nachdem fie den Yandbeiiker und Landbauer fo viel als möglich heruntergebracht hat (indem jie auch ihm nicht direft nach feinen Broduften, fondern nur indireft nach Gelde beftenert), fo fleht fi) diefe Finanzfunft genöthigt, die zunehmende Laft der Geldabgaben durch die Accife auf den Profetair zu legen, fo daß alfo die von lekterm fowohl, ald dem Landbauer nicht felten laut werdende Klage, daß ber Geldjube einer feits und der Steuereintreiber andererfeits mir pharaonifcher