Архив за историју Српске православне карловачке митрополије
58 Архив за историју српске православне карловачке митрополије
војеће unmittelbar ad forum Arohiepiscopale gehorig, and diesem бдагађег die Erkentniss zakomme.
Es. hat auch der Hofkriegsrath in Juadicialibus oder das ehemalige Hofkriegaršthliche Justiz Goliegium per Notam dtto 15. Januari 1761. sich anher gešassert, dass selbes keineswegs entgegen sey, solch alles von den Militair Grenz Gerichten beobachten zu lassen und ihnen solchergestallfen zur kinftigen Norma vorzuschreiben, mit der alleinigen Inmitation, dass sie von Seiten der besagten Geistliehkeit abordnende Assessores ın crimine Perduellionis et laesae Majestatis niemals, in anderen delietis gravioribas aach nieht durehaus in decursi processus, somdern orst nach den geschlossenen Mnquisitions Acten, und vor dem Votiren und Schopfang des Oriminal·Uriheils, da Inquisit ohnedies Jederzeit constituiret and ihm die Acten vorgelesen, daboy seine lezten Befehle angehort zu werden piegten. ad audiendum beyzusitzen zugelassen werden konnten. Ohngehindert dieser Brklirang und dass man von Зеђеп дег Шупвећеп Ногдерша оп den Antrag: wegen Limitirang der Allerhčehst verwilligten Zuziehuag амејег nicht unirten Geistliehen beigetreten ist, hat wiederholter Hofkriegsrath in der aus Gelegenheit des von dem Poppen Peter Moraczanin an seinem eilfjijhrigen Toehtarlein veribten Todtschlags, aus Allerhcehsten Befehl unter 29. Juny 1764. gehaltenen Zusammentretang und dem dariber erstatteten, von ihm MHofkriegsrath selbst verfassten Vortrag, das Ansinnen gemacht, womif. zu Verhitaung aller ferneren Jurisdictionsstreitigkeiten, und Zweilfel des nicht unirten Cleri, eine gewisse und deutliehe Norma concertirt, und nach Allerhochster Begenehmigang, sowohl den betretfenden MilitairGrenz Commandanten, als dem bemeldeten Clero zur kunfligen Wachaeh tung publicirt werden mochte.
Es haben aber Eaere 5. k, A. Majestiat es bei oberwihnten Circular Befeh! und den in бВасћеп unterm 26 Jiaaner 1756. 16. December 1758. und 14. Februar 1769. ganz gletehformig ergangenen Resolukonen lediglich bewenden lassen.
Mann glaubte mithin, dem Hofkriegsrath auf seme Bingangs erwšhnte Nota alles dieses mit dem Beisatfz za erkennen zu geben, dass gleichwlle hieragus erhelle, dass die Delinquirende N. U. Geistliehkott indistinetim von den befreffenden weltlichen Gerichten, folglich die Militares von dem {oro · Militari, die ibrigen aber von dem foro civili abzaurthellen und zu bestrafen seyn, also hlerwegen keiner weiteren Concertation nothig habe.
Zweitens hat der Hungarische Viecekanzler dem Deputations Vicepraesidenten Preiherrm v. Barthenstoin eine geheime Anzeige de praesentafto 3. Febraar l. Jahres behiadipt, vermog welcher der N. U. Bischof zu Pakracz mit dem Busvischen Groskanzler von Woronczow, als er sich vor etlichen Jahren allhier befanden, geheime Unterredungen gepllogen und nun aus Russland an den allhiesigen Minister und Рагејеп von Galitzin fur 10 oder 19 Kirchen der Iyrisehen Nation in diesseitigen Landen alle Ornaten, und fiir jede Kirche bis 90 Bucher, far die BisehSfe aber aparte die Apparamenften mit allen zugehčrigen uber 8000 Gulden Werth angekommen, uud zu deren Abholung den Šecretarius des vorernannfen Pakraczer Bischofs Namens Georg Kabnich eigens anher geschickt worden seyn solle.
Wie nun die Sache in das GStaatswesen einen niheren ЕштНиз hat; also hat man der Nothdurft za seyn ermessen, und dahero nicht verweilet, sothane Anzeige der geheimen Hof- and SŠtaatskanzley um ihre Ausserung