Allgemeine Grammatik der türkisch-tatarischen Sprache : aus dem Russischen übersetzt und mit einem Anhange und Schriftproben
228 Dritter Theil. Syntax. Drittes Capitel.
Zusätze und. Ausnahmen.
$. 153. 1) In besonderen Fällen, z. B. in Versen, des Metrums wegen, oder auch in der gewöhnlichen Umgangssprache , setzen die Türken den Genitiv nach dem von ihm abhängenden Worte. In diesem Falle wird das Zeichen des Genitivs ohne besonderen grammatischen Grund [s. $. 154] nie abgeworfen und der Zusatz ıs oder = an dem abhängenden Worte muss sich, gegen die allgemeine Regel, auf das folgende Wort beziehen; z. B. Cheireti sagt: يبشه سى عشقلرك أزاد لك [10,2 [anstatt ’asiklerin pisesi] die Gewohnheit der Verliebten ist immer Gleichgültigkeit [gegen das Urtheil der Welt]. In der Umgangssprache dient diese Stellung zuweilen um die Wichtigkeit des ومضاف 0. des abhängenden Gegenstandes hervorzuheben, aber niemals ohne Grund.
Anm. In Folge der oben gegebenen Regel können in den türkischen Dialeeten zuweilen der Ausdruck des abhängenden Gegenstandes und des Gegenstandes von dem ein anderer, ebenfalls abhängender Gegenstand, abhängt, zu gleicher Zeit einer den andern ersetzen, indem jeder von ihnen das charakteristische Zeichen des Possessivpronomens «5 oder ‚„ annimmt; zZ. 18. كور اوغلنى بل lb sieh den Vater an und erkenne den Sohn. In diesem Satze ist .y»LL der Ausdruck des Gegenstandes von dem ‚\&»! abhängt und’ zu gleicher Zeit drückt das letztere eine grammatische Abhängigkeit von dem Worte LL aus.
$. 154. 2) Das Affıx des Possessivpronomens ى oder kann auch auf ein vor ihm oder nach ihm zu ergänzendes x} مضاف werden; z.B. سوزى شكولبى بالم منم 5) o [meine Schöne] deren Worte Zucker und deren Lippen für. mich Honig sind! In diesem Halbverse bilden die Sätze %& لي بالم لصن سوزى zusammen einen beschreibenden Ausdruck der nach $. 136 dem zu ergänzenden نازنينى vorausgeht, d. h. wenn das zu ergänzende Wort ausgedrückt wäre, so würde der Satz
heissen 356 Jb أى سوزى شكرلى [s- $. 146].
$. 155. 3) In dem ersten Theile dieser Grammatik haben wir gesagt, dass das selbstständige beziehende Pronomen sS oder „5 nicht deelinirt werde; es erhält am Ende das Personalpronomen der dritten Person zugesetzt welches anstatt seiner declinirt wird [s. Nr. 164]. Ferner haben wir gesagt [$- 146], dass, um den Satz abzukürzen, das beziehende Pronomen mit seinem Verbum [wenn sie nämlich die Apposition im Satze bilden] durch das Partieip des Präsens oder des Perfeets ersetzt werde. Auf’ diese Weise wird, wenn in der Apposition das beziehende Pronomen im Genitiv stehen muss, in dem abhängigen Satze das untergeordnete Wort [nach $. 146], so wie das beschreibende, also das