Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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Wahrſcheinlich ſind die jezigen Bauern Abſtämlinge jener alten rômiſchen und galliſchen Beſizer: Sollte ihnen der Berwoeis ihrer vormaligen Rechte aus Alter= thümern und SBeſezen abgehen , ſo ſtehen ihnen die Men= ſchenrechte offen. Nach ihnen ſind alle Menſchen gleich und die Erde die gute, gemeinſchaftlic)e Mutter ihrer aller: warum ſollte ſie unter dem Monopol des ſtolzen Schwelgers ſeufzen , der um nichts nüzlicher iſt, und , ioenn er nicht pflugt, noch weniger nuz iſ , als der Bauer. Sie werden finden , daß der Bearbeiter und Bezwinger des Bodens der wahre Eigenthümer nah den natürlichen Geſezen iſ: Daß gegen die Natur keis ne Verjährung gilt: Daß jedes Uibereinkommen (ws eines iſt), ſo ſie während ihrer Sfklaverey mit ihren Herren trafen ; eine Handlung des Zwangs und der Noth roar , die von dem Augenblicke an ; da das Volk in die Nechte des Menſchen zurú>tritt ; ſo null ſind, als alle übrigen Verträge ; die während jener ariſtokratiſchen Tage ehemaliger Lehenstiranney gemacht wörden find. Was werden Bauern nun ſagen ? Daß ein Múſſiggänger mit Hut und Kokarde ſch in nichts von einem Mäſſiggänger în Kukulle und Kntte unter= ſcheide. Wollt ihr Anſprüche auf Erbe ünd Verjährung gelten laſſen, ſo wird man euh aus der Rede des Herrn Kamus , die die Naz. Verſ. zu beſſerer Belehrung drucéen ließ, das antworten , daß úübeler= worbene Dinge keiner Verjährung genießen : Daß die

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