Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 6.

Mannigfaltiges.

Die Münzarbeiter im alten Wom bildeten eine von der übrigen Bevölkerung ſtreng abgeſchloſſene Klaſſe, welche unter beſonderen Geſezen ſtand. Die Tochter eines Münzers durfte nur einen Münzoffizianten heirathen. Der Sohn mußte das Geſchäft ſeines Vaters erlernen; ex war von jedem anderen Berufe ausgeſchloſſen und konnte die ihm oftmals aufgezwungene Beſchäftigung unter keinen Umſtänden mit einem thm mehr zuſagenden Gewerbe vertauſchen. Daneben wurden die Münzver? brechen ſehr hart beſtraft. Auf die Fälſchung ſtand der Feuertod. Der Gefangenwärter, welcher einen des Münzverbrèchens Angeflagten entſpringen ließ, büßte ſeine Schuld gleichfalls mit dem Leben. Das geſammte Vermögen des Fälſchers und, falls er zur Miethe wohnte, auch dasjenige des Hauseigenthümers wULde eingezogen. Die Konfiskation fand ſelbſt dann ſtatt, wenn dex Hauswirth von der E Thätigkeit ſeines Miethers feine Ahnung gehabt hatte. Durch dieſe ſtrenge Vorſchrift wollte man die Hausbeſißer gewiſſermaßen zwingen, das Treiben ihrer Miether zu überwachen. Außerdem erhielt jeder Sklave, welcher dem Richter einen Münzfälſcher anzeigte, die Freiheit und mit ihr das römiſhe Bürgerreht. War der Denunciant ein Freïgeborener, ſo gab man ihm die Hälfte des konfiszirten Vermögens und exrtheilte ihm verſchiedene Privilegien. Troß aller