Brehms Tierleben eallgemeine Kunde des Tierreichs : mit 1800 Abbildungen im Text, 9 Karten und 180 Tafein in Farbendruck und Holzschnitt 1/1

Hauskaze: Geſchichtlihes. Volk3glaube. Herkunft. 427

bringt dem Hauſe Unglü>. Kaßenſfleiſch iſt gut gegen die Shwindſucht; wer aber ein Kaßenhaar verſhlu>t, bekommt dieſe, und wenn es ein kleines Kind thut, wächſt es niht mehr. Schwarze Katen dienen zum Geldzauber und zum Unſichtbarmachen, zum Schuße des Feldes und des Gartens, zur Heilung der Fallſuht und der Bräune, ſhwarze Kater insbeſondere zu unheimlihem Zauber. Erreichen ſie das Alter von 7 oder 9 Fahren, ſo werden ſie ſelbſt zu Hexenweſen und gehen am Walpurgistage zur Hexenverſammlung oder bewachen unterirdiſhe Shäße. Wenn die Kate ſih pußt oder einen krummen Budel macht, bedeutet es Gäſte; fährt ſie ſi mit den Pfoten über die Ohren, ſo kommt vornehmer Beſuch; macht ſie die Hinterbeine lang, ſo kommt jemand mit einem Ste>en; wen ſie aber anſieht, während ſie ſich wäſcht, hat an demſelben Tage noch eine Tracht Prügel zu gewärtigen. Wenn eine Kate vor dem Hauſe ſchreit, gibt es in demſelben bald Zank oder Unheil, ſelbſt Tod; wenn die Katen in einer Freitagsnacht ſi zanken, geht es bald darauf auh im Hauſe unfriedlih zu; wenn vor der Trauung eine Kaße auf dem Altare ſißt, wird die Ehe unglücklich. Die weiße Geſpenſtkaße, welhe außen am Fenſter ſ<hnurrt, zeigt einen binnen 2 Stunden eintretenden Todesfall an. Nur hier und da urteilt man milder über das zierlihe Geſchöpf, ſo in Süddeutſchland und in den Rheinlanden, wo man den Aberglauben hegt, daß ein Mädchen, welches eine glü>lihe Che haben will, die Kabe, das Tier der Freyja oder Holda, gut füttern müſſe — eine Vorſchrift, welhe auh ih allen Mädchen und Hausfrauen beſtens empfohlen haben will.

Auch im Sprichworte ſpielt die Kate eine bedeutende Rolle: „Falſch wie die Kate; einen Kaßenbu>el machen; eine Kaßenwäſche halten; zuſammen leben wie Hund und Kate; Katen und Herren fallen immer auf die Füße; wie die Kaße gehen um den heißen Brei; die Kage in dem Sake kaufen“, ſind Belege dafür.

Unſere bisherigen Forſchungen laſſen annehmen, daß die Kate zuerſt von den alten Ägyptern, niht aber von den alten Fndern oder nordiſhen Völkerſchaften gezähmt wurde. Die altägyptiſchen Denkmäler geben uns dur<h Bild und Schriſt wie dur< die Mumien beſtimmte Kunde, die Geſchichte anderer Völker niht einmal zu Mutmaßungen Anhalt. Gerade der Umſtand, daß man in den Grabſtätten nicht allein Mumien der Hauskaße, ſondern auh ſolche des Sumpfluchſes findet, unterſtüßt, meiner Meinung nach, die eben ausgeſprocene Anſicht, weil damit der Beweis geliefert iſt, daß man zur Zeit der Blüte des altägyptiſchen Reiches no< fortdauernd mit dem Fange und, was wohl gleichbedeutend, der Zähmung von Wildkaßen ſi< beſchäftigte. Vor der Zeit Herodots finden wix den Namen der Kate bei den alten griechiſchen Schriftſtellern niht, und daraus ſowie au< aus dem Umſtande, daß ſie ſelbſt ſpäter von den Griehen und Lateinern nur kurz erwähnt wird, darf man ſchließen, daß ſie ganz allmählih von Ägypten aus ſi< verbreitet hat. Von Ägypten aus ging die Kate zunächſt wahrſcheinlih mehr öſtlich; wir wiſſen unter anderem, daß ſie ein beſonderer Liebling des Propheten Mohammed geweſen iſt. Jn dem nördlichen Europa war ſie vor dem 10. Jahrhundert faſt noh gar nicht bekannt. Die Geſeßſammlung für Wales enthält eine Beſtimmung des Howell Dha oder Howell Lebon, welcher gegen die Mitte des 10. Fahrhunderts ſtarb, in welcher die Wertbeſtimmung der Hauskagzen ſowie die Strafen, welche auf Mißhandlung, Verſtümmelung oder Tötung derſelben geſeßt waren, feſtgeſtellt ſind. Darin wird die Summe beſtimmt, wofür eine junge Kate bis zu dem Augenblide, wo ſie eine Maus fängt, verkauft werden darf, und dem wird hinzugefügt, daß ſie von jenem Augenbli>e an des doppelten Preiſes wert ſei. Der Käufer hatte das Recht, zu verlangen, daß Augen, Ohren und Krallen vollkommen wären, und daß das Tier aufs Mauſen ſi< verſtände, ebenſo auch, daß ein gekauftes Weibchen ſeine Fungen gut erziehe. War ſie mit irgend einem Fehler behaftet, ſo konnte der Käufer das Dritteil des Kaufpreiſes zurü>verlangen. Wer auf den fürſtlihen Kornböden eine Hauskage ſtahl oder tötete, mußte