Charakterologie

152 Die Bedeutung der Rajjelehre

indem 3. B. die generationenlange madjtvolle Beherrihung durd) eine „jtilgleiche” Dynajtie deutlich die Grenzen „demonitriert”, bis zu denen hin eine beitimmte Rajjemijchung geformt werden fann, jenjeits deren fie aber aud) der mächtigjten Beherrjchung Widerjtand Teijtet. (Man denfe an die Bereitwilligfeit der |panifchen Rajjemijhung, jih vom Haufe Habsburg „formen“ zu lajjen, gegenüber der Kraft, mit der die Niederlande dieje Herrichaft unter unjäglihen Opfern abjchüttelten.) Nur muß ein genügend großer Zeitraum zur Derfügung jtehen, um in jolden Ausjchlägen zu entgegengejegten Polen die Mitte deutlich werden zu lajjen.

So jtellt die Rajjelehre methodiihe Anforderungen, die neben der Charafterologie nod) viele andere Gebiete einbeziehen, von den biologijchmedizinijchen bis zu den bijtorijchen. Dazu muß der Blid des Rajjeforjchers lid) weit über die einzelne Situation, die einzelnen Menjchen und die ein= zelne Zeitepoche erheben fönnen, wenn er in einem ganz bejonderen in= tuitiven Erfajjen die Gejtalt der Rafjen und die Sondergeitalten beitimmter Nüfchyungen jehen will. Die beiden bahnbredhenden Sorjcher in diefer Richtung find heute £. $S. Clauß und 5.S$.K. Günther.!)

Eine Stage, um die die Rajjelehre wohl immer neu wird fämpfen müjfen, und die aud) fie dem Grundgedanfen diejes Buches einfügt, ijt die, wieweit die einheitlichen Gejtaltbilder, die wir Rajjen nennen, auf etwas „„ubitanzhaftes”, Identijches zurüdzuführen find. Daß diejes Identijche nicht in etwas „Materiellem“, im „Körperlichen als Körperlichen“ zu juchen wäre, jondern jchon bereits in der lebendigen Leib-Seele-Einheit liegt, verjteht jich von jelbjt. Die vereinigte Samen= und Eizelle, die der Träger der Erbmajjen in rajfiiher Hinficht ijt, ift jelbit jchon eine Leib-Seele- Einheit. Die Gefahr eines jog. „Rajjematerialismus“ hänat aljo nicht an der Ans nahme einer identijchen Subjtanz, jondern an der Trennung von Leib und Seele, aljo an einer Dorausjegung, die nirgend im Phänomen gegeben ilt, da wir Leben nur in diejer Einheit von Leib und Seele tennen. Aber überhaupt ijt die Rajjelehre nicht von der Sahbarfeit einer joldhen identijcyen Rajjenjubitanz abhängia. Wir wiljen, daß fich die Menjchheit in langen Erbgängen immer wieder zu diejen bejtimmten Stilen ausprägt. Die Konjtanz der Rajjen liegt „nad vorn“, in der Ausprägungstichtung, die dte Natur immer wieder einjchlägt. Sie braucht durchaus nicht von da zurüdverfolgt zu werden auf ein X, dejjfen Wirkungsart faufal fakbar wäre. Würden wir es je erfennen fönnen, würden wir in der vereinigten Samen= und Keimzelle bereits die rajjiihen Grundlagen in Einzelheiten gleichjam mittojtopijd

1) Siehe Literatur am Ende des Abjchnitts.

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