Die Französische Revolution

60 Drittes Kapitel.

der Vorgang des Ballhauseides warf ſeine Schatten voraus — dieſen auf das höchſte herausgefordert.

So, jezt war, nachdem die Verfaſſung geändert worden war, der König der wirkliche Herr in ſeinem Reiche: wona<h Ludwig XIV. geſtrebt, was Ludwig XV. ganz zuletzt errungen, hat Ludwig XVI. jeßt erreicht !).

Am beſten wäre es an ſich geweſen, wenn kraft königlichem Machtſpruchs auch die Privilegien aufgehoben worden wären. Aber davor ſchrette Ludwig XVI. — aus Scheu vor dieſen mittelalterlichen Rechten zurü und er ſette alle Hoffnung auf die „Cour plénière“ ?). Jedermann im Volke machte nun ſeinem Unwillen gegen den Deſpotismus Luft. Demgegenüber erklärte der König, in Frankreich könne von deſpotiſcher Regierung keine Rede ſein, da jeder ſein Recht genieße ?). Das ſtimmte zum Teil: die Privilegierten blieben weiter im vollen Genuß ihrer das ſtaatliche Wohl beeinträchtigenden Rechte; der Bürgerſtand hatte ſolche niht. Daher konnte der Bürger die „Cour plénière“ nur für ein Inſtitut halten, welches ihm neue Steuern aufbürden ſollte. Um ſo mehr mußte er ſeine Hoffnung ſeen auf die Reichs\tände, die ja demnächſt zuſammentreten ſollten. Am 5. Juli 1788 lud nun ein Beſchluß des königlichen Konſeils die Provinzialſtände und Verſammlungen ein, über die Zuſammenſezung der künftigen Reichsſtände ein Gutachten abzugeben. — Aber auch dieſe Maßnahme, welche doh den Anſchein erregte, als ſei es der Regierung mit der Berufung der Reichsſtände ernſt, vermochte nicht, den geſunkenen Staatskredit zu beleben ; damit trat der Gedanke des Bankerotts, wodurch viele an den Bettelſtab gekommen wären, in gefährlihere Nähe. Eine Verheißung von Verbeſſerungen in der Juſtiz, ſowie ein erneutes Verſprechen, Reichsſtände zu berufen — es war das am 8. Auguſt —, blieb ohne Wirkung. Die Erregung ſteigt auf das höchſte, der venezianiſche Geſandte 4) glaubt in allem die Anzeichen der Revolution zu erblicken. Da — es war

1) Die Revolution von oben! Siehe Champion a. a. O. S. 119. Denn die Behörde, welche ſich das Recht der Kontrolle in der inneren Politik beimaß, beſtand niht mehr. Derſelbe Sieg, wie ihn am Anfang der engliſhen Revolution Karl I. erfoht! Gneiſt a. a. O. S. 554ff.

2) Siehe oben; au< Edikt 2469.

3) 20. Juni 1788 — Edikt 2489.

4) In ſeinem Brief vom 1. Sept. 1788 (C. 8.). Ähnlich Flammermont in der Revue historique, Bd. XLVI, GS. 1.