Geschichte der französischen Revolution

Die 5. Verfaſſung der Revolution; der 15. Vendémiaire. 79

1795), die zwiſhen Terrorismus und Demokratie, Reaftion und Jakobinismus die Mitte zu halten verſuchte. Im Hintergrund ſollte noh immer bei allen Staatseinri<htungen das Volf ſtehen, und doh waren durch ſie ſhon weite Teile dieſes Volkes von der Regierung ausgeſ<loſſen; ſo verengert ſih der Kreis der Regierenden, bis eines Tages einer über alle triumphiert : Bonaparte.

An einer ſcharfen Kritik gegenüber dieſer Babebibobuverfaſſung, wie Sieyès ſpottete, weil der Präſident des Elferausſchuſſes mit einem Sprachfehler behaftet war, hat es von Anfang an nit gefehlt. Ihre Unpopularität war noh geſtiegen, da der Konvent, um die Stetigkeit der Regierung zu wahren, die Verfügung getroffen hatte, daß zwei Drittel der neuen Korporationen aus ſeinem Soße gewählt werden müßten. Man hatte zwar mit Preußen und Spanien Frieden gemacht ; aber Öſterreih und England kämpften weiter; die Serrüttung der Finanzen, die Teuerung der Lebensmittel hielt an. Wenn der Konvent in dieſer geſpannten Lage der Nation glei<hwohl ſeinen Willen aufnötigen konnte, ſo verdankte er es der bewaffneten Macht. Am 5. Oftober warf General Bonaparte mit Kartätſchenfeuer den Anſturm der Seftionen gegen die Tuilerien, wohin das Parlament am 10. Mai 1795 ſeinen Sißz verlegt hatte, nieder; das iſt der Gewaltſtreih des 13. Vendémiaire. So war der Konvent ſiegrei< bis zu ſeiner Auflöſung, die na<h den Wahlen in die neuen Körperſchaften am 27. Oftober ſtatt hatte. Aber die Abneigung, die ſie gegen ihn empfanden, wurde von der Maſſe der Bürger auf die neue Regierung übertragen, die ſhon nach vier Jahren vollſtändig abgewirtſchaftet hatte.

Groß ſind in dieſer Seit die Erfolge Frankreichs nur auf dem Gebiete der auswärtigen Politik, wo man nac der Wiederkehr ruhiger Zuſtände im Innern ſi< nun gleichfalls zu größerer Mäßigung bekannte. So trat der Ruhm an die Stelle der Freiheit, und hinter der Legende von der großen Nation verblaßten die Ideale der Menſchenrechte. Von einer herrſ<enden Regierungspartei iſt in dieſer Zeit niht die Rede; die direktorialen oder bürgerlichen Republikaner waren nit zahl-= reih genug, daß ſie den Direktoren einen ſtarken Rüdhalt hätten bieten fönnen, und ſo mußte man, um eine Mehrheit zu erzielen, abwe<ſelnd mit den demokratiſchen Republikanern