Geschichte der französischen Revolution

80 V. Kapitel. Direïftorium und Konſulat.

und den Royaliſten paftieren. Das ſind die drei Parteien, die man in der Seit von 1795—99 unterſcheiden kann, wenn au die Grenzen vielfa< ineinanderfließen.

Als das Direftorium den demofratiſ<hen Pantheonflub \{loß, verbanden ſi die demotratiſ<hen Republikaner zu politiſchen Swe>en, um die Machthaber zu ſtürzen, niht etwa weil ſie ſein kommuniſtiſ<hes Programm hätten verwirklichen wollen, mit Gracchus Babeuf. Er ſteht einesteils am Ende der Revo[ution, wie er andererſeits vorbildlih geworden iſt für die ſpätere Entwi>lung der franzöſiſ<hen Sozialdemokratie. Unter dem ancien régime wie während der Revolution verfolgt und bedrüd>t, hatte er hinter Kerkermauern das Univerſalheilmittel gefunden, das er der Menſchheit imputieren wollte. In ſeinem Organ, dem Tribun du peuble, denunzierte er das Privateigentum als die Quelle aller Übel. Die Geſellſchaft iſt ihm eine hohle, die Harmonie, die darin herrſ<t, ein Verbrechen. „Was ſpri<ht man von Geſeß und Eigentum? Die Güter ſind im Beſiße von Räubern; die Geſetze ſind das Werk des Stärteren. Was das Volf, das einzige Volf, das wahre Volt, das verdient, alle Güter der Welt zu genießen, tut, iſt geſeglih; was es befiehlt, iſt heilig.“ Unter Demokratie verſteht er die Verpflichtung, „durch diejenigen, die zu viel haben, alles zu de>en, was denen fehlt, die zu wenig haben“. In der Übertragung des Gleihheitsprinzips auf das Wirtſchaftsleben waren ihm, wie wir geſehen haben, ſhon andere in der Revo[lution vorausgegangen. Da das Direktorium ſein Treiben als ein Gegengewicht gegen den Royalismus anfangs geduldet hatte, fonnte er im Volke zahlreihe Anhänger gewinnen. Um aber eine „nationale Gütergemeinſhaft“ zu gründen, mußte man ſich der Staatsgewalt bemächtigen ; ſo beabſichtigten die Verſ<worenen den Sturz des Direktoriums und die Wiedereinführung der Verfaſſung von 1795. Der Ausführung eines Haftbefehls wußte ſi<h Babeuf im Dezember 1795 zu entziehen. Nah der Einſetzung eines „Inſurrektionskomitees der öffentlichen Wohlfahrt“ war das Romplott faſt bis zum Ausbruh fertig, da wurde er mit ſeinen Helfershelfern von einem Hauptmann verraten. In dem langwierigen Prozeß, der ſi<h an die Verhaftung anſ<loß, wurden die meiſten Angeklagten freigeſprochen; nur 7 wurden zur Deportation verurteilt, Babeuf ſelbſt und ein Mitglied des Komitees wegen des Verſuches, die