Geschichte der französischen Revolution

86 V. Kapitel. Direktorium und Ronſulat.

ſelbſt eine bedeutende Rolle geſpielt hätte. Am 18. Brumaire (9. November 1799) beſ<loß der Rat der Alten, unterrichtet von dem drohenden Ausbru< einer natürli< nur fingierten Verſchwörung, die Übertragung außerordentlicher Vollmachten an den General und die Verlegung der beiden Kammern na< St. Cloud für den folgenden Tag. Sienyès war direft auf der Seite der Verſhworenen, Barras verhielt ſi<h untätig, zwei weitere von den Direktoren wurden gefangen, der fünfte entfloh. Am nädſten Tage in St. Cloud fehlte es allerdings niht an aufregenden Zwiſchenfällen, bis Lucian Bonaparte, der Präſident des Rates der 500, dur< die Truppen den Sißzungsſaal räumen ließ. Am Abend wurde dur ein Rumpfparlament, das nur aus Bonapartiſten beſtand, die Vertagung der beiden Körperſchaften bis zum 20. Februar 1800 beſ<loſſen. Das Direftorium wurde abgeſchafft, an ſeiner Stelle übten zunächſt in proviſoriſcher Weiſe drei Konſuln die exekutive Gewalt aus; eine Verfaſſungskommiſſion von 25 Mitgliedern ſollte die notwendigen Veränderungen beraten, welche die organiſchen Verfügungen der Verfaſſung zu erfahren hätten. Aber ni<t aus dem Schoße dieſer Kommiſſion, ſondern aus dem Salon Bonapartes iſ die neue Verfaſſung hervorgegangen, die nur zum Sein der Volfsabſtimmung unterworfen wurde; denn noh ehe das Ergebnis dieſes Plebiszits bekannt war, trat ſie in Kraft. An ihrer Spige ſtand als erſter Konſul Bonaparte ſelbſt, mit einer Machtfülle ausgeſtattet, der beinahe keine Shranten gezogen waren ; er war tatſächli< das Oberhaupt des Staates, ſeine beiden Kollegen, Cambacerès und Lebrun, waren, auh wenn ſie perſönlih den Mut gehabt hätten, ihm entgegenzutreten, verfaſſungsmäßig an ſeinen Willen gebunden. Dieſe drei Konſuln waren allerdings zunächſt nur auf zehn Jahre ernannt, aber na< Ablauf dieſer Friſt wieder wählbar; überdies hatte ſie das erſtemal die Verfaſſung ſelbſt feſtgelegt, ohne daß der Senat ſein Wahlre<ht hätte ausüben fönnen. Der Sénat conservateur, beſtehend aus 60 unabſeßbaren Mitgliedern, die mindeſtens 40 Jahre alt ſein mußten, wurde zu einer angemeſſenen Verſorgungsanſtalt für überzeugte Bonapartiſten. Während die Direktoren auf die Geſeßzgebung feine direkte Einwirkung hatten üben können, wurden die Vorlagen auf dieſem Gebiete nun von der Regierung ſelbſt ausgearbeitet. Ein Tribunat von 100 Mitgliedern in einem