Geschichte der französischen Revolution
8 I. Kapitel. FSranfrei<h vor der Revolution.
ſpruch. Sein Leben gli< dem eines großen Schauſpielers au< inſofern, daß er mehr und mehr der Kritik des Publikums ausgeſezt ward. Ludwig XIV, der den ſtaatlihen Abſolutismus begründete, indem er na< Mazarins Tode ſein eigener Premierminiſter wurde, erkannte no in der Arbeit die höchſte Pfliht des Regenten. Aber von ſeinen Nachfolgern konnte Voltaire bereits ſagen: „Die Könige erſcheinen nur eingeſeßt, Seſte zu geben und ſi<h mögli<ſt mannigfaltig zu amüſieren.“ Die Staatsmaſhine funktionierte ſ<ließlih au< ohne den König. An der Spige der Sentrale finden wir neben dem Monar<en und dem Staatsrat die Staatsſefretäre oder Miniſter, zunächſt vier an der Zahl. Die Verwaltungsförper von unterſchiedlicher Größe, die ſogenannten Generalitäten, waren den königlichen Intendanten anvertraut, die fattiſ<h dur< ihre Abhängigkeit von der Krone und ihre große Machtfülle nah unten hin niht viel verſchieden ſind von den Präfekten der Napoleoniſchen Seit; hervorragende Männer haben dieſem Amte nie gefehlt, und do< wurde der Haß gegen ſie namentli< von den Privilegierten geſhürt, in deren Rechte ſie pflihtgemäß eingriffen; ſie waren von den Gerichten unabhängig. Die Rechtspflege lag zum Teil no in den Händen der Grundherren; wenn die Patrimonialgerihte au<h einen ſtudierten Richter haben mußten, und der Regreß gegen ſie an die Königsgerichte allezeit freiſtand, ſo hatten ſie doh au< Prozeſſe zu inſtruieren, die niht mit dem Feudalre<ht zuſammenhingen. Die VKönigsgerite, deren höchſte Inſtanz die Parlamente darſtellten, hielten ſi<h niht frei von den Schäden, die in dem Juſtizweſen anderer Länder in jener Seit oft wiederkehren ; ſolche Übel waren die Verſchleppung der Prozeſſe, die Käuflihfeit der Richterſtellen u. a.
Nicht der Hofadel, ſondern ein Amtsadel, die noblesse de robe, war im Beſiße der ſtaatlihen Regierungsfunfttionen ; leider hatte er hinter dem grünen Tiſh die SFühlung mit dem wirkflihen Leben und den Bedürfniſſen der Untertanen verloren. Die Provinzialſtände, die ſi< ni<t in allen Landesteilen erhalten hatten, ſeßten dieſer verfnöcherten Bureaufratie nur geringen Widerſtand entgegen, ebenſo die Kirche. Die öffentliche Kritik hatte ihren Siß in den Parlamenten, die urſprünglich nur Geſetze zu regiſtrieren hatten ; ſeit der Mitte des Jahrhunderts erließen ſie auh ſelbſtändige Verfügungen.