Geschichte der neuesten Zeit 1789 bis 1871
Ney's Verhaſtung. 371
feinen Gaſtfreunden einen koſtbaren orientaliſchen Säbel gezeigt, der ihm von Napoleon verehrt worden, und vergeſſen, dieſe Waffe wieder auf ſein Zimmer hinaufzunehmen. Am anderen Vormittag kam Beſuch im Stloſſe Beſſonis an. Einer der Fremden, der zufällig ein Kenner von Seltenheiten war, ſah den Säbel, und rief, daß es nur zwei Waffen der Art gäbe, und dieſe ſi< in Murat's und Ney's Beſitz befänden. Bald darauf ſprach derſelbe Herr , übrigens ohne die Abſicht, zu ſchaden, an einem öffentlihen Orte der benahbarten Stadt Aurillac von dem prächz tigen Säbel, den er in Beſſonis geſchen. Alles war damals in Frankreih von Spähern und Zuträgern erfüllt. Der Präfekt des Departe=z ments erhielt von dem Vorfalle Nachricht , erinnerte ſi der zwiſchen den Familien Ney und Beſſonis beſtehenden Verwandtſchaft, ward no dur< einige andere Umſtände in ſeiner Vermuthung über die Anweſenheit des Marſchalls beſtärkt, und ſchi>te während der Nacht eine Abtheilung Gensd’armen na Beſſonis ab, die bei Tagesanbru< vor dem Schloſſe ankam. Ney hätte ſi ſelbſt noc in dieſem Augenbli> dur den Park in einen benahbarten Wald retten können. Aber der Ungewißheit ſeiner Lage und feiner erzwungenen Verborgenheit müde, warf er ſih der Gez fahr blind in die Arme, bffnete das Fenſter , erklärte ſeinen Namen und überlieferte ſi ſelbſt. Er wurde na< Paris gebracht, und in die Conz ciergerie eingeſchloſſen, wo, von Marie Antoinette an bis zu dem jetzigen Kaiſer der Franzoſen, ſo manche in der franzöſiſchen Geſchichte berühmte Perſönlichkeiten geſ<machtet haben.
Ney ſollte vor ein aus Marſchällen und Generalen gebildetes Kriegsgericht geſtellt werden. Zum Präſidenten deſſelben war der Marſhall Moncey, Herzog von Conegliano, ernaunt worden. Moncey lehnte dieſen Auftrag ab, indem ex in einem Schreiben an Ludwig XVII]. die Unmöglichkeit für ſich erklärte, über einen Mann wie Ney zu richten, und zu verſtehen gab, daß deſſen um Frankreich auf ſo vielen Schlachtfeldern erworbene Verdienſte ſeine in der lebten Zeit begangenen Fehltritte aus= zulöſchen im Stande wären. Moncey's Weigerung wurde, weil er im aktiven Dienſte ſtand, als eine Verleßzung der Disciplin angeſehen, und derfelbe zu einer Feſtungsſtrafe verurtheilt. Die von Moncey dargeleg= ten Geſinnungen hätten Ney überzeugen können, daß er von einem aus ehemaligen Krieg8gefährten zuſammengeſeßzten Tribunal wenigſtens nicht für ſein Leben zu fürchten haben würde. Aber auf Veranlaſſung ſeiner beiden Vertheidiger, Berryer's, eines royaliſtiſhen Advokaten und Vaters des ſpäter berühmt gewordenen legitimiſtiſhen Redners dieſes Namens,
“und Dupin's, der in der Repräſentantenkammer der hundert Tage ſeine 24#*