Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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in dem Schre>en, welchen er ihnen mit der Verachtung im Munde und mit der Piſtole in der Hand einflößte.“

In der Sizung des Konvents vom 18. Oktober 1792 ſagte, ohne deßhalb zur Ordnung gerufen zu werden, der Deputirte Boileau :

„Jh verlange, daß die Rednerbühne, wenn Marat auf ihr geſprochen hat, ſofort gereinigt wird.“

Wenn Marat im Konveute ſprechen wollte, wurde ihm häufig das Wort verweigert, Er war es, der vorzüglih den Kamvyf der Pariſer Kommune mit den Girondiſten im Konvente auszufehten hatte. Die Petitionäre eines in Paris liegenden Dragoner-Regiments, ſammt den girondiſtiſchen Marſeillern und dem reaktionären Theile der Pariſer Nationalgardiſten ſangen in den Straßen :

La tête de Marat, Robespierre et Danton Et de tous ceux qui les défendront, O gué!

Dieſe Wüthenden erſchienen in der Straße der Cordeliers unter den Fenſtern Marat's und drohten das von ihm bewohnte Haus in Brand zu ſte>en. Sie bekannten ganz offen, daß ſie ihn ermorden wollten, und verſchiedene von ihnen wurden deßhalb verhaftet.

JZndeß beſaß Marat einen unbezwinglichen Muth. Als am 21, Februar 1793 im Konvente der Berg ſehr \pärli<h beſet war, ſuchten dieſen Umſtand die Girondiſten ſih zu Nuße zu machen, indem ſie das Dekret, kraft deſſen die Offiziere dur<h die Soldaten gewählt wurden, abſchaffen wollten. Dex Antrag Marat's auf Vertagung der Sißung wurde abgeſchlagen. Marat bat ums Wort. Da nun zu gleicher Zeit, wie ex, der Ariſtokrat Geſenieux ih der Rednerhühne bemächtigen wollte, gab Marat ſeinem Gegner zwei Hiebe und führte hierdur< einen ſ<hre>li<en Tumult herbei, während deſſen die in den Gängen und in den Ausſchüſſen abweſenden Deputivrten der Bergpartei herbeikamen. Das Dekret wurde auf dieſe Weiſe gerettet. „Dieſes neue Stückchen Taktik“, ſchreibt Marat, „iſt niht philoſophiſch, i< weiß es; allein es iſ ſehr patriotiſch, und ih darf annehmen, daß es nicht ohne Erfolg geweſen iſt.“ *)

Das unterm 10. März 1793 eingeführte Revolutions- Tribunal ſollte von den Girondiſten dazu benußt werden, Marat zum Tode zu verurtheilen. Sie nahmen am 12. April eine vom Klub der Jakobiner ausgegangene, an die Provinzen gerichtete, von Marat als zufälligem Vorſißenden des genannten Klubs unterſchriebene Adreſſe, worin ſie beſchuldigt wurden, an England verkauft zu ſein, zum Anlaß, Marat unter Anklage zu ſtellen. Die Verhandlung vor dem RevolutionsTribunal ging am 24. April vor ſi<. Bis dahin hatte \ſih dieſes Tribunal inſofern gelind bewieſen, als es nur vier Todesurtheile gefällt und dagegen ſe<s Perſonen freigeſprochen hatte. Unter den zum Tode verurtheilten Angeklagten befand ſih jedo<h auch eine Köchin, die ſi öffentlih für die Wiedereinführung des Königthums und für die Be-

*) Nr. 132 des Journal de République vom 24, Februar 1793. g#*