Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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Die den Konvent bei der Schöpfung des Revolutions-Tribunals beherrſchenden Girondiſten hatten es mit dieſem politiſchen Gerichtshofe niht bloß auf die Feinde der Republik abgeſehen, ſondern wollten durch denſelben auch die entſchiedenen Revolutionäre, die Führer der Kommune und die ihnen verhaßten Pariſer Deputirten, dem Tode überliefern.*) Zu dieſem Behufe faßte der Girondiſt Biroteau folgendes Dekret ab, welches vom Konvente angenommen wurde :

„Zn Anbetracht, daß das Heil des Volks das höchſte Geſetz iſt, erklärt der Konvent, daß er, ohne auf die Unverleblichkeit eines Vertreters der Nation Rückſicht zu nehmen, denjenigen oder diejenigen ſeiner Mitglieder, gegen welchen oder gegen welche ſtarke Verdachtsgründe der Komplizität mit den Feinden der Freiheit, Gleichheit und republikaniſchen Regierung vorliegen, in Anklagezuſtand verſezen wird.**)

Unterm 28. März billigte der Konvent ein revolutionäres Dekret der Pariſer Kommune und dehnte es auf ganz Frankreich aus. Dieſes Dekret beſtimmte, daß an jeder Hausthür die Zunamen, Vornamen, Profeſſionen und das Alter der Hausbewohner angeſchlagen ſein mußten. Am 28. März wurde in Paris die Entwaffnung der Verdächtigen vorgenommen ; doh fand man in den dur<hſuhten Häuſern wenig Waffen.

Es ſei hierbei bemerkt, daß vom Konvente um dieſe Zeit die Staatsunterſtüzungen (secours publics) für eine ſoziale Schuld der beſißenden Klaſſen erklärt wurden und daß beſchloſſen wurde, einen Geſeßentwurf behufs ihrer Organiſirung auf die Tagesordnung zu ſeben. Ferner wurde um dieſe Zeit (den 18. März) das Prinzip der ProgreſſivSteuern im Konvente votixt. Sodann wurde ohne Diskuſſion beſchloſſen, daß die Kommunal-Gütex an diejenigen citoyens, welche unter 100 Francs Einkommen hatten, vertheilt werden ſollten, gleihwie kurz vorhex beſ<loſſen worden war, die Güter der Emigrirten in Parzellen zu veräußern, damit auh arme Leute ſih ein Stückchen Land kaufen konnten. Gemäß einer vom Prokurator Chaumette verleſenen Petition der Kommune beſ<hloß der Konvent am 3. April, bei Paris ein Lager von 40,000 Mann zu errichten.

Marat hatte gewollt, daß auch ein Theil der Kirchengüter parzellirt würde. Er ſchrieb im Journal de la République (Nr. 133): -

Geſchworene: Dumont, Briſſon, Coppin, Lagrange, Langlier, Cabanis (Arzt), Jourdeuil, Fallot, Poullain, Gaunet, Laroche, Fournier, Ergänzungs-Geſchworene: Treteau, Hattinguais, Leroi, Maignon, Gaudain, Brochet, Chaſelou de Courville, Peter Duplain, Saintex, Grandmaiſon, Chreſtine, Chaſſeloup. Siehe: Procès-verbaux de la Convention, Bd. VII. Mittwoch, 13. März 1793.

*) Der erſte Artikel des Geſebes, dur<h welches der revolutionäre Gerichtshof geſchaffen wurde, rührte vom Girondiſten Jsnard her.

#*) Am 5. April 1793 wurde der öffentliche Ankläger autoriſirt, jeden Konſpirator zu verfolgen; doch behielt ſich der Konvent in Bezug auf die Deputirten, Miniſter und Generäle die eigne Juitiative vor. Der Aus\ſhuß der öffentlichen Wohlfahrt wurde den 6. April und zunächſt nur auf einen Monat eingeſeßt; er beſtand aus neun mit der Diktatux ausgerüſteten Mitgliedern. Wie hieraus erſichtlich, rührt die Einführung dex ſogenannten Schreckensherrſchaft von den Girondiſteu her.

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