Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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welche ſie gebildet hätten, dur< das gänzliche oder vorübergehende Aufhören der Arbeiten, das hierdur< unfehlbar hervorgerufen würde, in Dürſftigkeit zu bringen: — ſie wären ein wahres Vergehen.“

Nun wandten ſich die Arbeiter mit einer ſehr gemäßigten Petition an die National-Verſammlung. Aber hier fuhren ſie niht. beſſer, als bei der Munizipalität. Auch hier wurden ihre Vereinigungen als aufrühreriſ< angeſehen. Der Berichterſtatter Chapelier erbli>te in den Arbeiter-Vereinigungen das Wiederaufleben der abgeſchafften Zünſte ; doh erkannte ex die Staatshülfe und das Recht auf Arbeit an. Er ſagte: „Die Arbeitervereine bringen die durch die Konſtitution abgeſchafſten Zünfte wieder ins Leben, folgli<h ſind ſie unkonſtitutionell ; allerdings muß es allen citoyens gewiſſer Profeſſionen geſtattet ſein, ſih zu verſammeln, aber niemals um über ihre vorgeblichen gemeinſamen FJntereſſen zu berathen ; es gibt im Staate keine Zunft mehr. Es gibt bloß no< das Einzel-Jutereſſe jedes Einzelnen und das allgemeine Jntereſſe. Sie (die Arbeiter) führen an, daß ſie ſih vereinigen, um 1hren kranfen oder arbeitsloſen Kameraden Unterſtüßung zu verſchaffen ; allein es liegt der Nation ob, den Geſunden Arbeit und den Kranken Unterſtüßung und ihren Kindern Erziehung zu gewähren. Daher muß man bis aufs Prinzip zurü>gehen; es kommt der freien Uebereinkunft zwiſchen Jndividuum und Jndividuum zu, den Tagelohn jedes Arbeiters zu beſtimmen, ohne zu unterſuchen, wie hoh billigerweiſe die Bezahlung des Arbeitstages ſein ſollte. Jch gebe bloß zu, daß ſie etwas beträchtlicher ſein ſollte, als ſie gegenwärtig iſt, denn bei einer freien Nation müſſen die Arbeitslöhne beträchtlih genug ſein, ſodaß der ſie Empfangende außerhalb jener abſoluten Abhängigkeit, welche die Entbehrung der nothwendigſten Lebensnothdurft erzeugt, geſtellt ſei und die die Abhängigkeit vom Hunger iſt.“

Demgemäß exließ am 14. Juni 1791 die National-Verſammlung ein Dekret, welches alle Arbeitervereine und Arbeiter-Aſſoziationen verbot. Sie konnte dieß um ſo leichter thun, als in den von ihr verkündeten Menſchenrechten das Vereinrecht fehlte. *) -

„Von dieſem Augenblicke an“, heißt es in dem keineswegs ſozialiſtiſchen Werke: De la condition des ouvriers de Paris, „begann ein Vernichtungskampf zwiſchen Unternehmern der öffentlichen und privaten Arbeiten, den Arbeitermeiſtern, Architekten einerſeits und den Arbeitern andrerſeits, Die hartnäcigſten Arbeiter wurden von ihren gewöhnlichen Beſchäftigern bei der Munizipalität angegeben, ſie wurden verhaftet und füllten die Gefängniſſe. Da die Arbeiter glaubten, daß die Revolution, zu welcher ſie mächtig beigetragen hatten und welche Alles reformiren und ver=vollkommnen ſollte, folglih auch i h x Loos verbeſſern müßte, forderten ſie niht bloß eine Lohnerhöhung, ſondern ſagten, daß die Meiſter mit ihren Kollegen , nämlich mit den Arbeitern, verre<hnen und mit ihnen den Gewinn theilen müßten.“

Indem die enttäuſchten Arbeiter ſi<h an Marat richteten, ſchrieben

*) Ju der Verfaſſung dagegen war im Titel T das Verſammlungs- und Petitionsreht gewährleiſtet,