Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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ein theilweiſe girondiſtiſches Miniſterium, worin ſih der Finanzminiſter Clavière, der Miniſter des Jnnern Roland, der Kriegsminiſter Servan und der ſtellenjägeriſche Miniſter des Aeußern Dumouriez befanden, eingeſeßt hatte, wurde am 20. April 1792 gegen den Habsburger Franz II., König von Ungarn und Böhmen, den ſpäteren deu:ſchen Kaiſer, der in Verbindung mit den Fürſten des deutſchen Reichs, ſowie Spaniens, Savoyens, Schwedens und Rußlands, den neuen Zuſtand der Dinge in Franfrei<h bedrohte, der Krieg beſchloſſen. Ein von Dumouriez geplanter Einfall in Belgien, welches damals zu Oeſterreih gehörte, mißglücte am 28. April. Die Reaktionäre in Frankreich jubelten. Die Geſeßgebende Verſammlung verabſchiedete nun die auf 6000 Mann erhöhte Leibgarde des Königs,*) traf die erwähnte Maßregel gegen die aufrühreriſhen Prieſter, führte die Pikenmänner bei der Nationalgarde ein und beſchloß die Errichtung eines 20,000 Mann ſtarken, bei Paris zu zu errichtenden Feldlagers. Der König, über dieſe Maßregeln aufgebracht, entließ die Miniſter Sevan, Roland und Clavière, ja ſogar etwas nachher auh den intriganten Dumouriez, und nahm an die Stelle derſelben aus der reaktionären konſtitutionell - monarchiſtiſchen Partei der Feuillants ein neues Miniſterium.

Um den König ins Boshorn zu jagen, wurde eine revolutionäre Demonſtration geplant. Vierzigtauſend Mann ſollten am 20. Juni, dem Jahrestage des Ballhaus-Schwures, der Geſeßgebenden Verſammlung und dem Könige Petitionen, worin die Sanktion dex mit dem föniglichen Veto belegten Dekrete verlangt wurde , überreihen. Zu dieſem Behufe fanden vorbereitende geheime Verſammlungen ſtatt, an denen der Maire Petion, der Kommune-Prokurator Manuel, Santerre, Sillery, Carra und Andere theilnahmen.

Als die Vorbereitungen getroffen waren, wurde dem Generalrathe der Kommune die Mittheilung gemacht, daß die citoyens der Arbeitervorſtädte St. Antoine und St. Marceau der Verſammlung und dem Könige Petitionen überreichen und alsdann auf der Terraſſe der Feuillants, in der Nähe der ‘Zuilerien, eineu Freiheitsbaum pflanzen wollten. Die Petitionäre ſuchten bei der Munizipalität um die Ermächtigung nach, in Waffen erſcheinen zu dürfen. Da der Nath der Kommune die Ermächtigung hierzu niht zu ertheilen wagte, erklärten die Petitionäre, daß ſie auf dieſe Erlaubniß verzichteten. Um ſih den Rücken zu de>en, ſeßte Petion von dem Beſchluſſe der Munizipalität die DepartementsVerwaltung in Kenntniß. “ Dieſe befahl dem Maire, daß er im Verein mit der Munizipalität und dem Befehlshaber der Nationalgarde ſofort alle Maßregeln, welche zur Verhinderung jedes ungeſeßlichen Volksauflaufes, ſowie zur Zurückhaltung und Unterdrückung der Störung des öffentlihen Friedens dienen könnten, ergreifen ſollte, Den Vorſchlag Petion's, die Petitionäre durch die regelmäßig bewaffnete Nationalgarde

*) Die Konſtitution beſtimmte ausdrü>li< (Kapitel IL, Sektion L., Artikel 12): Abgeſehen von der Ehrengarde, die ihm dux die citoyens Nationalgardiſten ſeines Reſidenz-Ortes geliefert wird, wird der König eine aus den Geldern ſeiner Zivilliſte bezahlte Garde haben; ſelbige darf die Zahl von 1200 Mann zu Fuß und 600 Mann zu Pferde niht überſteigen.