Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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7. Auguſt Abends zum König führen und ſtellte dieſem das Verderbliche der beabſichtigten monarchiſtiſhen Erhebung vor. Der unſelbſtändige König begab ſi<h ins Zimmer zu ſeiner Frau. Santerre, welcher in einem zu ebner Erde liegenden Zimmer des Schloſſes allein geblieben war, hörte oben die Königin leidenſchaftlich ſchreien: „Sire, eure Majeſtät iſt beſudelt worden, das muß gerächt werden, und Alles iſ bereit.“ Santerre's guter Rath wurde dur die Königin zornig von der Hand gewieſen. Dieſe geheime Beziehung Santerre's zur königlichen Familie liefert die Erklärung, warum er beim nächſten Aufſtande keine Luſt bezeigte, mitzuwirken.

Unter dieſen Umſtänden mußte es bald zum Entſcheidungskampfe kommen. Entweder mußte das abſolute Königthum mit ſeiner alten Willkür, Lüge und Tücke, oder es mußte die Republik ſiegen.

Inzwiſchen gingen der Geſehgebenden Verſammlung von allen Theilen Frankreichs Petitionen zu, worin die Abſeßzung des Königs verlangt wurde. Am 3. Auguſt erſchien auh der Maire Petion an der Barre der Verſammlung und überreichte eine Adreſſe des Generalxaths der Pariſer Kommune. Dieſe Adreſſe, eine lange Anklage-Akte gegen den König, {hloß mit den Worten : „Der Chef der vollziehenden Gewalt iſt der erſte Ring in der gegenrevolutionären Kette ; er ſcheint an den Komplotten von Pillniß betheiligt zu ſein. Sein Name kämpft täglich gegen den der Nation; ſein Name iſt das Signal der Zwietracht zwiſchen dem Volke und deſſen Behörden, zwiſchen den Soldaten und deren Generälen. Weit davon entfernt, ſih durch einen formellen Akt den äußeren und inneren Feinden widerſezt zu haben, iſ ſein Betragen vielmehr ein förmlicher fortwährender Akt des Ungehorſams gegen die Konſtitution. Mit einem Uebermaße von Nachſicht hätten wir gewünſcht, nur auf ſolange, als die Gefahr des Vaterlands dauert, die Suspenſion Ludwigs XVI. fordern zu fönnen ; allein die Konſtitution ſteht Dem entgegen.*) Ludwig XVI. beruft ſi<h unaufhörlih auf die Konſtitution ; wir berufen uns au< auf dieſelbe, indem wir ſeine Abſehung fordern. Iſt einmal dieſe große Maßregel vollzogen, ſo verlangen wir, daß ſolidariſh verantwortliche Miniſter, von der Verſammlung, aber niht aus ihrer Mitte, mit namentlicher Abſtimmung ernannt, proviſoriſh die vollziehende Gewalt ausüben, bis — ſobald die Sicherheit des Staates dieß erlaubt — der Wille des Volkes, unſeres und Eures Souveräns, geſeßli<h in einem National-Konvent ausgeſprochen wird.“

Dieſe Adreſſe des Generalraths der Kommune, wodur< \i< die Pariſer Bourgeoiſie für die Abſezung des Königs ausſprah, wurde einer Kommiſſion überwieſen, und es wurde beſchloſſen, daß die Diskuſſion über die Abſezung am 9. Auguſt ſtattfinden ſollte.

Die Sektionen von Paris gingen im gleichen Sinne, gewöhnlich

*) Die Konſtitution beſtimmte im zweiten Kapitel (Sektion 1, Artikel 6): „Wenn der König ſih an die Spize einer Armee ſtellt und ihre Kräfte gegen die Nation richtet, oder wenn er ſih niht dur< einen formellen Akt einer ſolchen in ſeinem Namen geſchehenden Unternehmung widerſeßt, ſoll er ſo angeſehen werden, als ob er abgedankt habe,“