Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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befreit worden. Als ſeine Freunde in der Geſeßgebenden Verſammſlung veruommen hatten, daß er bei Hofe feſtgehalten wurde, ſtellten ſie in der Verſammlung den Antrag, den Maire vorzufordern, damit er über den Zuſtand der Stadt der Verſammlung Rechenſchaft ablegen ſollte. Judem dieſer Antrag zum Beſchluß erhoben wurde, ſah man ih bei Hofe genöthigt, den Maire abziehen zu laſſen. Man tröſtete ſih damit, daß der Oberbefehlshaber der Nationalgarde den ſchriftlichen Beſehl von ihm zum bewaffneten Einſchreiten gegen den Auſſtand in ſeinen Händen hatte. Petion begab ſi<h von der Geſeßgebenden Verſammlung ins Stadthaus, wo er verhaftet wurde, damit er außer aller - Verantwortlichkeit wäre.

Der Nationalgarde-Kommandant Mandat wurde nun früh 5 Uhr na< dem Stadthauſe vorgefordert. Er zauderte anfangs, dem Befehle nachzulommen, ging aber do< no< auf Zureden des DepartementsProkurators Röderer. Zu ſeinem großen Erſtaunen fand er im Stadthauſe eine neue Munizipalität inſtallixt. Der Präſident Huguenin fragte ihn, mit welchem Rechte er die Anordnungen bezüglih der Nationalgarde und der Truppen getroffen habe. Mandat antwortete: er habe von Petion dazu den Befehl erhalten. Als er ſi< weigerte, dieſen Beſehl herauszugeben, wurde er körperlich durchſucht. Jndeß fand man den Befehl nicht bei ihm ſelbſt, da ex denſelben unvermerkt ſeinem ihn begleitenden zwölfjährigen Sohne zugeſte>t hatte. Jm nämlichen Augenbli> wurde auf dem Bureau des Generalraths der Kommune ein Schreiben niedergelegt, welches folgendermaßen lautete:

„Der kommandirende General befiehlt dem auf Dienſt in der Stadt beſindlihen Bataillons-Kommandanten , die ZuſammenrottungsKolonne, wenn ſie aufs Schloß marſchiren will, ſowohl mit der Nationalgarde, wie au< mit der Gendarmerie zu zerſtreuen , indem er ſie im Rücken angreift. Gezeichnet: Der kommandirende General Mandat.“

Jn Folge dieſes Schreibens erklärte die Kommune auf der Stelle Mandat für verhaftet, ernannte Santerre zu ſeinem Erſaßmann und befahl, Mandat nah dem Abtei-Gefängniſſe abzuführen. Als Hugenin den Befehl zur Abführung ertheilte, machte er mit der Hand eine horizontale Bewegung. Mandat wurde beim Hinabgehen auf den Stufen des Stadthauſes dur<h einen Piſtolenſhuß niedergeſtre>t und mit Piken und Säbeln vollends getödtet. Petion iſ ohne hinlänglichen Beweis beſchuldigt worden, dieſes Attentat provozirt zu haben. Man vergißt nur zu leiht, daß der Revolutionskrieg niht bloß ſeine Kriegsregeln, ſondern auch, wie der privilegirte Krieg, ſeine Kriegsliſten und Ueberfälle aufzuweiſen hat.

Nachdem einmal eine zur regelmäßigen Leitung des Aufſtandes dienende Munizipalität hergeſtellt und der energiſche königsfreundliche Oberbefehlshaber der Nationalgarde beſeitigt worden war, wurden die dem Angrifſe aufs Schloß entgegenſtehenden Schwierigkeiten leiht bewältigt. Die Departements-Verwaltung hatte auf der „Neuen Brücke“ Truppen aufgeſtellt, um zu verhindern, daß die Jnſurgenten der beiden Seiten dex Seine ſi< vereinigten. Die revolutionäre Kommune be-