Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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werde, und“ befiehlt den Porkulap Serdié handfeſt zu machen, und nach Karlstadt zu erpediren. Eben mit dieſer Verordnung wird angeordnet, daß die vacanten Gründe zum Vertheilen vorzuſchlagen ſind, beſonders an die Prezemljaken und an jene, welche zwei Mann ins Feld ſtellen können. Weiters wurde vermög dieſer Verordnung beſtimmt, daß die Porkulapen, Knezen und Vice-Knezen vorzuſchlagen fommen, welche ihre Dekrete vom General-Kommando bekommen werden. Dieſe haben auf Straſſen und Brücken, auf die Beiſtellung der Saumpferde gegen Bezahlung, auf Raub und Diehſtähle, dann grobe Laſter zu wachen, und daß ihnen die Huſaren parixen müſſen. Die Jagd zwiſchen der Korana und Kulpa war verboten, weil dieſe Gegend für den Herzog zu Sachſen zur Jagd vorbehalten wurde. Es wurde auh bekannt gemacht, daß eine Hof-Kommiſſion von einer zur andern Hauptmannſchaft reiſen und allda über alle Nechtsklagen vom 1. Mai 1746 bis Ende April 1747 das Assesorium halten, Beſchwerden anhören, Dieb= ſtähle und Blutſchlägereien mit Leib- und Lebensſtrafen beſtrafen wird. Endlich iſt mit dieſer Verordnung, die ſo viel, Buntes in ſi< enthält, die Freiheit des Fiſchfanges in den Flüſſen und Bächen zugeſtanden.

Während in Brüngl1, Stainica und Zengg von Rebellen und Unruhen oben geſprochen wurde, erwähnt General-Major Schertzer ddto. KarlIstadt am 21. Mai 17147, daß die Jezeraner ruhig ſind, und von ihnen noch Niemand in der Inquiſition ſtehe.

Mitunter hatten die Bründler und die Dabraner einige Terains-Jrrun=gen unter ſi, und der Schertzer hat ddto. Karlstadt am 31. Mai 1747 befohlen, daß dieſe Irrungen durch eine unpartheiiſche Kommiſſton unterſucht und abgethan werden müſſen.

Eben ſo wurde unterm 3. Juni 1747 den DOtoëanern ein Brief zugeſendet, um mit den Perusiéern wegen der Grundſtreitigkeiten Ruhe zu erzielen.

In welchem Zuſtande im Jahre 1747 die Straſſen im Regimente waren, fann man aus der Verordnung des Jnterims - Kommandirenden General=Majors Schertzer ddto. Karlstadt am 19. Juni 1747 erſehen, in welcher er bei ſeiner Grenzbereiſung befiehlt, daß der Weg von RKakovica bis VerHovine von den Bäumen und vom Verhaue gereinigt werden ſoll. Schertzer erwähnt hier zum erſtenmale eines Wald-Voiroden Bogdanavié, und beſtellte ihn und den Regiments-Feldſcherer nah Verhovine.

Alle Klagen, welche damals von den Otoëanern und Bründlern geführt wurden, ſind vermög Verordnung des Schertzer ddlo. Karlstadt am 1. Auguſt 1747 an das Auditoriat na< Zengg gewieſen worden.