Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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322, Wenn das Bataillon mit der Fahne aus rüden ſoll, wird ſelbe dur< ein Kommando von 25 Mann, und einem Ober - oder Unter - Leutenant ábgeholt werden. Das Spiel mit Zuruflaſſung von vier Tamburen bey dem Bataillon wird ſich an thre Spiße ſtellen ; wenn es die Breite der Gaſſen zuläßt, wird das Kommando in zwey Zügen marſchieren ; vor der Wohnung , wo die Fahne ‘iſ , wird es |< Front gegen dieſetbe in Bataille ſtellen ;¿ der Fähndrich wird austreten ‘,* die” Fahne zu Handen nehmen y wie derſelbe ankómmt’, wird der Offizier präſentieren und die Tamburen zur Fahne ſchlagen laſſen. Der Fähndrich wird ſh Front geäen die Mitte ſtellen! und der Offizier ſalutiert. Durch ein Zeichen läßt ex dann die Tamburen zu ſchlagen aufhören , die Fahne eintreten , hernach ſchultern, und dann abſchwenken (wo ſich die Fahne zwiſchen beyde Plotons fellet ) in Arm nehmen , und nach dein Bataillon marſchieren.

323, Wann die Fahne gegen das Bataillon anz fómmt , wird der Kommandant deſſelben práâſentleren und. die Tambuxen Marſch lagen laſſen ; die Fahne verläßt dann ihre Bede>ung , marſchiert vor der Front gegen ihren Plaß und ſtellet ih Front gegen denſelben ; die Bedelung begiebt ſh hinter der Fronte durch auf ihren Play; wle die Fahne vor einemOfizier vorbey marſchieret , wird ſie ſalutiert ; nachdem ihr der Bataillons - Kofandant dieſe Ehre ebenfalls erwies ſen hat, befiehlt er ihr einzutreten , und laßt ſchultern.

324. Wenn die Fahne wieder zurú> getragen (led , if das Gleiche zu beobachten z geſchieht dieſes alles auf dei: Marſch, ſo wird die Fahne annoch in

daë Quartier von ihrer Wache begleitet , und der Korporal ſteller die Schuüdwache auf. Beym Abmarſ\chieren