Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

8 Für einen Unter - veian Adjutant oder Fähndrich zo Mann mit 1 Unter - Leutenant y 2 Wachmeiſier , 2 Korporalen, 1 Tambur und x Pfeiffer.

Bey Beerdigung eines Offiziers tragen vier vom Grad des Verſtorbenea ( wenn nicht genug yorhanden ſind, werden ſie durch den folgenden Grad exſezt ) die Edèn des Todtentüchs, die Kommando werden ſoviel möglih, von dex Waffe des Verſtorbenen gebildet , die Kavallerie zu Fuß. Nach der Beerdigung werden die Kommandos ohne Trommelſchlag oder Trompetenſtoß in das Quartter ¿urüde gefuhrt.

9. Für einen Feldweibel , Tambur - Major oder Staabs - Furrier 20 Mann mit 1 Wachmeiſter und 2 Korporalen ; für den Tambur - Major folgen alle Tamßduren.

10. Fur einen Furrier oder Wachmeiſter IS Mann, 1 Wachmeiſter und 1 Korporal.

11, Für einen Korporal 10 Mann und x Korporal, ;

12. Für einen Bombardier , Zimmermann , Tambur , Pfeiffer , Trompeter , Waldhorniſt oder Gemeinen $ Mann.

Die Kompaguie des Verſtorbenen folgt jederzeit ſammt ihren Offlziers dex Leiche.

13. Die Tamburen und Pfeiffer ſpielen während dem Zug das Eigens dazu Beſtimmte, Die Trompeten werden mit einer Sardine verſehen.