Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

28 rercariran mit dem, ſo dazu vou ‘dem Plaz - Kommandant verorduet iſ , ſelbes zu verrichten. Wenn Niemand dazu beordert wäre, würde ex ſelb deſſen Stelle verſehen „und in allen Fällen ſich verſichern , daß aïe Schlößer und Riegel abgeſchloſſen ſind , weil er dafür verantwortlich iſ. Sobald dieſes geſchehen laſſet er die Wache wieder abtreten.

75, Wenn bey Nacht durch die Schildwache vor dem Gewehr eine Ronde oder Vatruille ange» zeigt wird, ſo ſpringt der Korporal ſogleich aus der Wachſtube, nimmt ſein Gewehr in, rechten Arm gehet ‘zur Schildwache , und ruft „Wev da ?* Auf die Antwort „Ronde! oder Patruille !. nimmt er das Gewehr hoch , ohne den Hahn zu ſpannen , und ruft: Das Looſungs-Wort!,, worauf ihm ſelbes übergeben wird. Jt auf der Wachflubé ein Regiſfer , wo ſ< die Ronden oder PVatruillen einſchreiben , oder eine Schachtel , wo ſelbe Zeichen hineinlegen ſollen, ſo hakt er es ihnen anzuzeigen.

76. Wenn die Ronde - Major angezeigt wird , muß die Wache ins Gewehr treten, der Korporal , wenn er den Poſten kommandiert , nimmt zwey Mann davon, marſchiert mit ſelben. vier Schrikte vor die Schildwache , und kommandiert „H o <'s — Ehr, und ruft „Wer da?“ Auf die Antwort „Ronde Maior“ gehet ev dem ſo ſie machet , vier Schritte entgegen, und übergiebt ihm das Looſungswort , ftattet-ihm auh Rayport abs von dem „ was ſich auf dem Poſen möchte zugetragen haben, und giebt ihm, wenn ev es begehrt , zwey bewaffnete und einen! ohne Waffen mit ‘der Laterne mit, um thn bis auf: den nchſten Poſten zu begleiten , welche , ſobald ſie durch. andere abgelôst ſind , zurückkehren,