Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Es giebt Plantons , welche des Abends in ihr

Quartier ſchlafen gehen können , andere welchen hins gegen des Nachts größere Aufmerkſamkeit obliegt. Die eintrettende Fälle und die beſondere Konſinie auf jedem Poſte múſſen diesfalls das e bes ſtimmen. Eine Grdonanz ſoll nicht nur Gewehr und Patrontaſche, ſondern nach den Umſtänden, wenn nemlich der Fall eintreten kann, daß fie längere Zeit abweſend bleiben müßte, oder nicht gewiß wäre ihre Kompauie an der gleichen Stazion wieder anzutreffen , auch den Haberſak mituehmen.

Ordonanzen gehen entweders zu unbeſtimmten Stunden ab — wenn man ſie nemlih gerade braucht, — oder ſie werden auf andere Ortſchafs ten geſchikt „um dort abzuwarten , wenn Brieſſchaften zu bringen ſind.

Jede Ordonanz meldet ſich Lay dem Korporal vom Tag, welcher unterſucht, ob ſie alles in guter Ordnung habe, wohl angezogen cy, und ihr ſagt, wo ſie ſich ferner zu melden habe , ob bey dem Feldweibel allein, bey dem Adjutant oder Quartiermeiſter, oder kurz bey wem es ſey. Sie geht den fürzeſten Weg, ohne irgendwo cinzukehren oder ſich durch ſtüritiſches Wetter abhalten zu laſſen ; läßt ſich mit niemanden unnöthigerweiſe in Geſpräche cin, und befolgt das ihr Aufgetragene mit dex