Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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" Erkrankt eine Ordonanz unterwegs dergeſtallk, daß ſie durchaus nicht an den Ort ihrer Beſtims mung gelangen kann, ſo ſucht ſie cinen Orts» Vors geſezten auf, übergiebt demſelben gegen Empfangſchein ihre Briefſchaft und ſucht an, daß man ſogleich dem Hauptmann von der Kompanie dieſen Zufall zu wiſſen mache. Jf ſie aber durch einen Zufall blos am gehen verhindert worden , ſo erſucht ſie um ein Pferd oder Wägelein und läßt ſich aun den Ort , wohin ſie gehen ſoll bringen y indem ſic alle Kräfte aufbicthen muß , das ihr Aufgetragene ſelb zu verrichten, Jede Zögerung in ihren Marſch läßt fle auf den Bricfſchaften anmerken und von dem Betreffenden die Anmerkung unters ſuchen. :

Sey es nun, daß cine Ordonanz Briefſchaften zu tragen habe oder nicht , ſo muß ſie immer alles das hier geſagte auf das púnktlichſte beſorgen.

Hat eine Ordonanz die ihr übergebenen Schriften an Oxt und Stelle gebracht , und erhâlt ſie fein Schreiben zurücé, ſo begehrt ſie einen … Empfangſchein, welchen ſie nah ihrer Zurükkunft derjenigen Perſon einhändigt , die ſie abg: ſchikt

at.

: Detaſchierte Kompanien halten in dem Staabs: Quartier (Ort wo der Staab bequartirt liegt) eine oder auch mehrere Ordonanzen y welche alls