Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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gehende Ördonanz meldet ich bey dem Hr. Aideniajor. VIE
Verſchiedene Obliegenheiten, Pos lizéeyordnung. Vetragen Verwaltung (Adminiſtration). Spi talweſen.
Alles was {on an mehreren Orten über Subordinazion , Disziplin und Polizey bey einer einzelnen Kompanie geſagt worden, gilt vorzüglich auh, wenn mehrére Kompanien verſammelt ſind. Hier: muß jede Kompanie wetteifern, es der andern an Ordaung vorzuthun. Das Bataillons - Kont? mando wird von oben herab dazu ancifern und mit dem Beyſpiel unermüdeten Fleißes vorgehen. So wie der Bataillons - Kommandant für Unrichtigkeiken oder Unordnungen, welche in ſeinen Bataillon ſtatt haben, verantwortlich iſt, ſo iſ es jeder ſeiner Untergebenen in ſeinem Fache gegen denſelben.
Der Aidemajor
iſt dem Oberſt - Licutenant für alle Rapporte vero antwortlich, die- ex ihm vorlegt oder mündlich N