Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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häuft und er macht ſich fiberdies — wie natürs lich — alle Offiziers zu Feinden, Er ſoll alle Befehle von höhern Behörden abholen, ſie ſcinem Schef überbringen , jene des leztern erhalten, die außerordentlichen dem Hauptmann von dex Polizey überbringeil , und alle in ein Buch einſchreiben ( Seite 171).

Er führt das Bataillons - Rapportbuch (Seite 142).

Er führt endlich eine Repartitionsliſte des Dienſtes , a) für Offiziere / (Siehe Tabelle A.) b) für die Mannſchaft vom Feldweibel abwärts , (ſiche Tabelle. B,) Er fommandirt die Zahl der letztern in den Dienſt, keincswegs aber die Herren Offiziere, für dieſe ſührt er blos ein DienſtRegiſter ( auch Dieuſtroſter genannt); das heißt : er bezeichnet diejenigen an welchen irgend ein Dienſt ſteht , und ſagt daher wie Seite: 168 zeigt , die Wache ſteht an N. die Ordonanz an O. u. \. ww. denn die Offiziere laſſen ſi< nicht in den Dienſt Fommandieren , ſondern man ſagt ihnen blos zu ihrer Erleichterung, an welchem dieſe oder jene Vexrichtung ſtehe , da ihr eigenes Ehrgefühl ſie zur Vollziehung derſelben auffordert.

Er muß die Offiziere und Unteroffiziere ſcinesBa, raillons wohl kennen, und da ihm die Aufſicht über den Unkerricht der Rekruten obliegt , ſo- muß er eben: