Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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124. Went die Roude- Major angezelgt wird, hat’ der Poſten - Kommandant auf das Rufen des Koryorals „Poſten - Kommandant NoundeMajor“! ſich vor die zwey Mana zu ſellen , mit dem Gewehr im rechten Armut, und zu volziehen , was in Neo. 76. enthalten iſt.

125. Die Wachtbarkeit während der Nacht iſ jes dem Poten - Kommandanten , der ſeine Pflicht erfüllen will , unumgänglih nöthig ; er wird ſi< alſo in dieſem Fach au das in Nuo 79. befohlene genau halten.

126, Bey Eröffnung der Thore ſchi>t dex Poſen - Kominaudant zuvor den Korporal mit zwey Mann auf den Wall , um zu ſehen, ob er nichts verdächtiges entde>e und verhält ſich übrigens, wie es in Nro. 80. und 8x1. befohlen iſt,

127. Was bevor, während und nah der Ablôſung zu thun ſeye, iſ in den Nro. 82. 83. 84. und 85. euthalten, wo er den Korporal vollziehen lâßt , was für ſelben befohlen, und er ſelbſt verrichtet, was für den Poſien - Kommandanten vorge»

ſchrieben ift.

128. Bey Patruillen und Ronden hat ein Wahmeiſter zu befolgen , was für den Korporal in Nro. $6. bis mit 93, enthalten if.

129, Ein Wachmeiſfer muß niht nux alle Thelle der Soldaten - und Ploton - Schule gründlich kennen, und zu vollziehen wiſſen , ſondern auch andernden! nôthigen Unterricht darinn ertheilen können ; und weil der Fall elutreten kann, daß auh ex einen

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