Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Fünfter Abſchnitts

Pflichten des Feldweibels.

143. DY Feldweibel if der erſie UnterOffizier bey der Kompagnie, und alle übrigen ſtehen unter ſeine Beſchl. Er muß das volle Zutrauen des Hauptmanns verdienen und beſizen , da er im innern der Kompagnie im eigentlichen Sinne deſſen Stelle ſo oft vertrit» Der Feldweibel iſ hauptſachli<h von der Ausführung der beſondern ſowohl als allgemeinen Befehle gegen die Offiziers der Kompagnie verantwortlich ¿ er wachet über die innere Ordnung der Kompagnie , und beſonders , daß von Grad zy Grad die vollkommenſte Achtung und Gehorſain beobachtet werde, daß die jungen Soldaten den âllern im Dienſte anuſtäudig begegnen , und auch Lie Vorgeſeßten ihre Untergebene nah dem Vers haltungs - Befehl behandlen.

144, Die genaue und richtige Kenntniß des Karakters , der Eigenſchaften und Fähigkeiten , des Eifers und des guten Willens, der Trägheit oder Bosheit eines jeden Mannes der Kompaguie , iſt für ihn umumgänglich nèthig ; er wird ſ< alſo alle Mühe geben , ſelbe zu erwerben, Zu dieſem kann ihm ſehr behilflich ſeyn, wenn er ein geheimes Verzeichniß der ganzen Kompagnie verfertiget , welchen er ſeine Bemerkungen nach Zeit und Umſtänden beyfüget. Niemals ſoll er es aber ſeinen Untergebene