Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

ERNIA zareth fommen , wird ev ihnen ſogleich abuehizen , und dem Hauptmann überbringen. ;

_T52, Bey jeder Kompagnie ſoll ein Buch eingefuhrt ſeyn, in welches der Feldweibel alle Befehle nebſt dem Datum täglich einſchreibt. Weil er beauftraget iſ , dieſelben für die ganze Kompagnie zu empfangen , und den Dienſt zu kommandieren , wird ex immer elne Schveibtafel oder Brieftaſche bey ſ< tragen , um die Befehle bey dem Empfang darein zu ſchreiben, uud hera erſt in das Befehlbuch einzutragen. ;

153. Um die Verthellung des Dienſis, welchex der Kompagnle zugedacht wird , in Ordnung zu beſorgen, wird der Feldweibel beſondere Verzeichniſſe für jede Art Dienſt führen, welche ſo einzurichten ſind, daß die Leute verhältnißmäſſig auf jedes Ges \{hwader vertheilt , und auh die jüngern mit den altern im Dienſt vermengt ſeyen , damit jeder UnterOffizier ſowohl als Korporal und Gemeine nur ſetner Kehre nah ihn verrichte , und keiner zweymal in einen Dienſt komme , bevor nicht alle andere eins mal darlun geweſen. Der gewöhnliche Dieuſt wird nach deim Morgen - Verleſen kommandiert ; entfernt ih der Feldweibel von der Kompagnie ſo übergtebt ex das Dienſf - Verzeichniß dem Kommandierx - Korpovral des Tags oder Woche.

154. So oft Parade und die Trupye nicht klas ſernlert if, ſo führt der Feldweibel ſeine Maunſhaft von dem Kompagnie Sammelylaz nach dem Ort wo-ſie eingetheilt werden ſol. F| die Truppe Taſerniert oder wird von dem Play wo die Truppe