Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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eingetheilt worden auf einen Paradeplaß marſchiert; ſo folgen die Feldweibels ſammt den Kommandierz Korporalen auf zwey Glieder der Wache, voit ‘dem Adjutanten geführt , und ſtellen ſich ohngefahr 10 Schritte weit von ihrem linken Flügel und auf gleicher Richtung auf, um nach“ derſelben den Bes fehl zu empfangen , und ihn dem Hauptmann und den übrigen Offiziers der Kompagnie , die ſich zu dieſem Ende um den Hauptmann verſammeln wer= den, zu überbringen , wobey der Feldweibel ſo wle derhinter- ihm ſtehende Korporal das Gewehr beym Fuß nimmt , während er den Befehl abließt odeu herſaat ; hernah in rechten Arm und mit Rechts um kehrt abtritt. Sobald der Befehl überbracht iſ , verſammeln ſi< die Feldweibel wieder , und. marſchieren in gleicher Ordnung in das Quartier zurü>« Sollten nicht alle Offiziers bey der Parade ſeyn, oder wäre keine geweſen, überbringt dev Feldweibel dem Hauptmann den Befehl , und überſchi>t ihn durch einen Wachmeiſter den andern Öffiziers der Kompaghits
1556 Jeden Löhnungs- Tag macht der Feldz weibel ein ſummariſches Verzeichniß,; nach der Beylage Lirt, B, Nro, 1. oder 2- der gegenwärtigen Mannſchaft , und überbringt és dem Hauptmann, der (hn die Löhnung darauf bezahlt , welche er ſogleich jedenz Kommaudaut einer Unter - Abtheilung austheilk,
156. Wenn Leute der Kompaanie ins Lazarek kommen , oder auf Urlaub gelen , wird ex.thregle rü>gelaſſenen Effekten unverweilt in Verx(ü#-nehmew., und aufzeichnen , damit ex ihnen ſes b@- ihrer > Rü>fkehr wieder zurückgeben kdnue: +s |