Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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234. Bevor die Wache aufzlehet , ſoll er dle Tamburen und Pfeiffer verſammeln, und ex wird vom Offizier , welcher die Wache kommandiert , den Befchl erhalten, wenn er {lagen ſolle Wenu Parade iſ , wird ſh der Tambur - Major mit dem Spiel an die Spihße derſelben ſtellen , und mit ſelber auf den Parade - Plaß marſchieren, Dort werden ſh , wenn mehrere Bataillons gegenwärtig ſind, alle Spiele vereinigen , der Tambur - Major von dem erſten Bataillon wird ſich an die Spiye derſelben ſtellen , und auf erhaltenen Befehl bey ‘dem Abziehen der Parade ſchlagen laſſen Wenn dié Parade abgezogen i , laßt er dur< einen Tambur zum Befehl ſ<lagen , jeder Tambur - Major ftellet ſi< auf den linken Flügel der Feldweibel ſeines Bataillons , und trittet mit ihnen in den Kreis Nachdem dieſer Kreis abgetreten - und er den Tams buren dèn ſie betreffeuden Befehl angezeigt hat , führt er ſie in Orduung ins Quartier , oder den Ort y von wo aus er mit ihnen abmarſchiert iſt , und laßt ſie abtreten.

235: Abends um die befohlene Stunde „ verſammelt der Tambur - Major die Tamburen und Pfeiffer , marſchiert an ihrer Spiße nach der Hauptwache - oder den ihm angewtieſenen Plaß, läßt Zas pfenſtrelch ſchlagen , durchziehet die angezeigten Gaſſen, uo entlâßt ſie an dem Ort , wo ex ſie verſammelt

alte.

2236. Der Tambour - Major hat Rang als Feldweibel , ohne cinen von dieſen zu fommandieren, ; /