Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Für jeden dieſer Kehre werden die Offiziers dem Dienſtalter nah kommandiert , damit aber bey Auſſtellung eines Truppen - Korps das erſtemal niht alle alteſten Offiziers zugleich ím Dienſt ſi< befinden , ſo wird nur für die erſte Dienſikehre bey dem erſten Hauptmaun oder Ober - Leutenant je uach der Stärke des Kommandos angefangen , wels ches nie abändern ſoll Zu den drey Dienſiklehren aber, zu welchen zuerſt Offiziers erfodert werdén ; foll das erſtemal der âlteſte Offizier jedes Subaltern Grads fommandiert , und von da dem Dienſtalter nach fortgefahren werden , bis zu Ende, daun wieder angefangeu u. ſw. Werden dieſe Offlziers zu gleicher Zeit fommandiert , ſo trittet je der höhere im Grad oder Dienſtalter in den der oben angezeigten Ordnung nach erſten Dienſt ; ſo auch, weun ein Offizier zu mehreren Dienſtkehren zugleich ſollte kommandiert werden, wird er zu der erſten marſchieren , für die andern. aber die ihm folgenden , und ſeine Kehre wird übergangen , wie wenu ex ſie gemacht hâtte. Dex innere Dienſt des Bataillons kann - keinen Offizier verhindern , dieſe beſagsten Dienſikehre zu verrichten , welche ſo lange die Truppe im Sold ſtehet, der augefangenen Kehre nah fortgefahren werden ſollen. Der Aide - Major wird ferner die Beſehle u. ſ. w« ſo ihm der Bataillous - Kommandant übergiebt, den Kompagnien mittheilen , ‘und ihre Befolgung beſorgen. Auch bey der Parade wird er den Befehl den Feldweibels übergeben , und ſi verſichern , day ihn ein jeder richtig einſchreibe.

289. Wenn in dem Ort , wo ein Aide - Major ſ< beſindet , ein cidgendgiſcher Oberſt kommandicct